Das Experiment hat begonnen. Seit Beginn des Monats November versuche ich, von den sogenannten Regelsätzen des Arbeitslosengelds II zu leben. Übrigens ist man „Kunde“ bei der Behörde – diese Begrifflichkeit war mir neu. Zu Beginn hatte ich die freiwillige Umstellung noch nicht so verinnerlicht.
Meine erste Geldausgabe habe ich daher an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge getätigt, da zwei Reservisten in Uniform am Ausgang einer Kirche um Spenden gebeten haben. Erst im Nachhinein fiel mir ein, daß ich das Geld während des Hartz IV-Experiments am Ende des Monats wohl selber benötigen werde.
Zunächst die gerundeten Beträge, die mir diesen Monat zur Verfügung stehen:
Regelsatz für Erwachsene, monatlich, Beträge gerundet
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 128,50
Bekleidung, Schuhe 30,00
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung 30,00 (ohne Miet- und Heizkosten, die separat erstattet werden)
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 27,00
Gesundheitspflege 15,00
Verkehr 23,00
Nachrichtenübermittlung 32,00
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 40,00
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 7,00
Andere Waren und Dienstleistungen 26,50
Gesamt 359,00 Euro
Auch schon am ersten Tag des Monats habe ich die 7,00 Euro für Gaststättendienstleistungen verpraßt; eine Kleinigkeit zum Mittag und ein Kännchen Kaffee und die 7,00 Euro waren weg.
Von Interesse ist natürlich auch meine Wohnsituation: In der ersten Woche habe ich erfahren, daß ich eine zu teure Wohnung habe. Telefonisch fragte ich beim „SGB II-Servicecenter“ an, ob ich meine derzeitige Mietwohnung behalten könne oder ob diese zu teuer sei und ich eventuell umziehen müsse. Eine nette Dame gab mir die telefonische Auskunft, daß man jeden Fall immer einzeln begutachten würde, daß ich jedoch einen ersten Anhalt auf der Seite der GIAG – Gesellschaft für Integration und Arbeit Gießen mbH erhalten würde.
Eine Umzugspflicht gibt es grundsätzlich nicht
Auf der Seite im Internet gibt einem der Mietkalkulator in etwa einen Überblick, was die Wohnung kosten dürfe. Aufgrund des Ergebnisses des Mietkalkulators muß ich davon ausgehen, daß meine derzeitige Wohnung mindestens 100 Euro im Monat zu teuer wäre. „Deswegen müssen Sie aber nicht aus-, beziehungsweise umziehen“, teilte mir die Damen am Telefon mit.
Selbst wenn ich eine zu teure Wohnung habe, könne ich dort wohnen bleiben. Ich müßte nur die Differenz von – in meinem Fall – circa 100 Euro monatlich „irgendwie anders bestreiten“, daß heißt also selber zahlen. Wenn ich jedoch die komplette Miete von der GIAG ersetzt bekommen wolle, dann sollte ich über einen Umzug nachdenken. Eine Umzugspflicht gebe es aber grundsätzlich nicht.
Das Schafkopf spielen am Mittwoch dieser Woche, dem Weltmännertag und dem glorreichen Sieg des FC Bayern, war für mich eine teure Angelegenheit. Zum einen findet unser Schafkopfabend in Marburg statt und die Hin- und Rückfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kostete mich 7,60 Euro, die Getränke 6,00 Euro und der „Spiel-Verlust“ des Abends belief sich auf 4,70 Euro. Daß ich verliere, ist zwar nicht immer so, aber diesen Monat um so ärgerlicher. Dazu passendes Zitat: „Pech im Spiel, kein Geld für die Liebe!“
Zum Schluß gibt es eine sehr positive Nachricht: Der örtliche Supermarkt würde mich als Regalauffüller einstellen. Bei meiner ersten Anfrage beim erstbesten Lebensmittelmarkt (es gibt mindestens fünf in der näheren Umgebung) teilte man mir mit, daß immer – auch aktuell – Personen gesucht werden, die im Laden mit anpacken. Daher würde man mich anstellen, wenn ich dies wünsche – so könnte ich abzugsfrei 100 Euro im Monat dazuverdienen!