Zwischen den sechziger und den frühen achtziger Jahren soll es Mißbrauchsfälle am „Gymnasium des Grauens“ (Berliner Kurier) gegeben haben. Die Rede ist von Entkleiden, Schlägen, Ausforschen von Sexfantasien.
Über zwanzig Opfer soll es gegeben haben. Die beiden beschuldigten Patres wurden seinerzeit aus dem Schuldienst entfernt. Ihnen wurde obendrein nahegelegt, den Orden zu verlassen, was sie auch getan haben.
Die Sache ist also schon seit Jahrzehnten vom Tisch und juristisch verjährt. Keines der Opfer hat die Täter damals angezeigt. Warum wird sie jetzt von den Medien wieder aufgewärmt?
So ein Skandal ist natürlich für Katholikenhasser und die deutsche Klatschpresse ein gefundenes Fressen, auch wenn die Sache Jahrzehnte zurückliegt. Haben wir doch schon immer gewußt, seufzen sie jetzt in linken, atheistischen Redaktionsstuben in der Hauptstadt, wo sonst für jeden Täter die Unschuldsvermutung gilt und der Hinweis auf Nationalität oder Hautfarbe eines vermeintlichen Verbrechers absolut verpönt ist. Ist der Beschuldigte aber Jesuit, dann gibt es keine Unschuldsvermutung.
Niemand kennt die Namen der Opfer
Das Neue Deutschland sei pars pro toto erwähnt. Es kommentierte die Vorgänge am Canisius-Kolleg so: Die katholische Kirche sei ein „länder- und kontinentübergreifender Sumpf“, den es trockenzulegen gelte. Da kommt diese alte Geschichte gerade recht.
Verschiedene Punkte sind wichtig im Zusammenhang mit dem Skandal um das Jesuitenkolleg:
1. Die Opfer sind bisher alle anonym geblieben. Niemand kennt ihre Namen, ihre Gesichter. Nur die Schilderungen, was damals passiert ist. Das ist in einer so delikaten Angelegenheit zwar nachvollziehbar. Aber so läßt sich auch schwer nachprüfen, was stimmt und was nicht.
2. Es geht auch um Geld. Längst ist eine Industrie von Opferanwälten entstanden, die möglichst viel Kapital aus solchen Fällen schlagen. In Irland haben gerade zwei Orden Entschädigungssummen von jeweils über 100 Millionen Euro an Opfer gezahlt. Soviel Cash weckt Begehrlichkeiten und lockt automatisch Trittbrettfahrer an. Denken wir nur an den gescheiterten letzten Mißbrauchsprozeß gegen Michael Jackson. Einige Eltern haben wohl gedacht, so könnten sie leicht an die Kohle des Superstars herankommen. Die Jury ist dem nicht gefolgt.
3. Die Opfer waren zum Zeitpunkt der Tat zwischen 13 und 17 Jahren, heißt es. Welcher Junge läßt sich in dem Alter mißbrauchen? 1975 wäre das genau so undenkbar gewesen wie 2010. Kaum vorstellbar, daß ein 14jähriger die meisten der beschriebenen Dinge mit sich machen ließe, ein 17jähriger würde es definitiv nicht tun.
Frage nach der Glaubwürdigkeit
4. Mehrere Opfer von damals haben ihre Kinder später auf das Canisius-Kolleg geschickt. Wer macht so etwas, wenn er vorher das Trauma einer Mißhandlung erlebt hat? Auch das macht die Geschichte vom Martyrium nicht eben glaubwürdiger.
5. Es gibt zudem viele andere Ehemalige, die es anders erlebt haben. Der frühere Verfassungsgerichtshofpräsident von Berlin Helge Sodan, der 1977 Abitur gemacht hat, sagt heute: „Ich habe davon überhaupt nichts mitgekriegt, nicht einmal gerüchteweise. Damals war ich stellvertretender Schülersprecher, und da wäre es meine Aufgabe gewesen, den Rektor über so etwas zu unterrichten.“
Es spricht viel dafür, daß es sich um bedauerliche Einzelfälle handelt – und keinen Sumpf, wie das Neue Deutschland behauptet.