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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Blankoschecks und die Folgen

Blankoschecks und die Folgen

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Blankoschecks und die Folgen

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Wer in Finanzfragen einen Blankoscheck unterschreibt, verpflichtet sich zur Leistung von Zahlungen in unbegrenzter Höhe. Unterschreibt aber derjenige, der sich zur Leistung von Zahlungen in unbegrenzter Höhe verpflichtet, automatisch einen Blankoscheck? Nein, das ist nicht der Fall, läßt die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verlauten, die solches auf dem jüngsten Gipfel der EU gerade getan hat und diesen Begriff dennoch ablehnt.

Kanzlerin Merkel erklärte allerdings dazu, die geplanten Zahlungen zur Eurostützung müßten finanziell „ausreichend“ sein. Der Regierungschef Belgiens und aktuelle Ratspräsidentschaft ergänzte, die Euro-Länder wollten „so viel Geld wie nötig“ bereitstellen. Aus der Europäischen Kommission hieß es, der neue Rettungsschirm solle laut Erklärung der Euro-Staaten „kein klares Limit“ haben. Künftig sollen schwankende EU-Länder also mit unbegrenzten Zahlungen rechnen können, woraus man soviel schließen kann, daß die bisher genannten 750 Milliarden Euro offenbar nicht ausreichen.

Es ist, so weit ersichtlich, in der Weltgeschichte bisher nur einmal vorgekommen, daß auf der zwischenstaatlichen Ebene ein echter finanzieller Blankoscheck ausgestellt wurde. Unterschrieben hat diesen Scheck das inzwischen handlungsunfähige und doch nicht untergegangene Deutsche Reich, damals 1919 in Versailles.

Dauerstreit um astronomische Summen

Es war die Zeitschrift Economist, die diese Bezeichnung für den Versailler Vertrag damals auf den Punkt brachte, denn die verbindlich zugesagten Reparationszahlungen der unterlegenen Deutschen an die Sieger waren in ihrer Höhe damals im Vertrag ebenfalls offen geblieben. Ihre Festlegung war späteren Konferenzen vorbehalten, ein Einspruchsrecht der Deutschen gegen die festgelegte Höhe gab es formal nicht.

Natürlich zog die deutsche Politik in der Folgezeit alle Register, um möglichst wenig zu zahlen, und natürlich zogen die Alliierten alle Register, um möglichst viel herauszuholen.

Aus dem nachfolgenden Gezerre in den Jahren 1919 bis 1932, als die weiteren deutschen Zahlungen im Rahmen eines Moratoriums ausgesetzt wurden, kann deshalb wenigstens eines gelernt werden: Kaum etwas kann die internationalen Beziehungen derart zerrütten wie ein Dauerstreit um astronomische Summen und die praktische Umsetzung unlimitierter Ansprüche. Ob das anders wird, wenn es sich wie jetzt innerhalb der EU um mehr als einen Zahler handelt, wird niemand garantieren können.

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