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Neuordnung?

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Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) will mehr „junge Beamtinnen und Beamte mit Migrationshintergrund“ anheuern. Warum auch nicht? Mißtrauen ist aber angesagt, wenn er die neuen Polizisten ausdrücklich als „Vermittler zwischen den Kulturen“ willkommen heißt.

Ordnungshüter, konsequente Garanten und Repräsentanten des Staates und seiner Rechts- und öffentlichen Ordnung sollen sie sein, das ist das Wichtigste! Unter öffentlicher Ordnung wird laut Bundesverwaltungsgericht „die Gesamtheit der ungeschriebenen Wertvorstellungen verstanden, deren Befolgung durch den einzelnen nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerläßliche Voraussetzungen eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird“. Im Klartext: Sie setzt einen Konsens gemeinsamer Wertvorstellung und Anschauungen voraus, die kulturell verwurzelt sind.

Will Bouffier, daß der Staat jetzt als Mittler tätig wird zwischen sich selber und anderen Kulturen, die diesen Konsens nicht teilen? Das würde auf einen Kompromiß und damit auf eine Neudefinition der Rechts- und öffentlichen Ordnung hinauslaufen. Die vermittelnden Polizisten würden gegenüber den Bürgern, die sich auf die gewohnte Ordnung berufen, zur gegnerischen Partei.

Mafiotische Strukturen drohen

Ein autochthoner Geschädigter könnte zum Beispiel den Bescheid erhalten, mit einer im herkömmlichen Sinne zwar harmlosen, im kulturellen Verständnis des anderen aber beleidigenden Geste dessen Reaktion selbst verursacht zu haben, verbunden mit der Empfehlung, im Interesse der neuen öffentlichen Ordnung auf eine Anzeige zu verzichten.

Durch die Begründung, mit der diese speziellen neuen Beamten rekrutiert werden, gesteht der Staat indirekt ein, daß er seine tradierte Rechtsordnung nicht mehr aufrechterhalten kann. Wird ein Staat, der derart seine Schwäche bekundet, sich auf ihre Loyalität verlassen können? Oder werden sich nicht andere, traditionelle Loyalitäten als stärker erweisen, und sei es aus Gründen des Selbstschutzes gegenüber den Herkunftsmilieus? Mafiotische Strukturen innerhalb des Staates wären die Folge.

Schwarzmalerei? Neulich unterhielt ich mich mit einem Juristenehepaar, Staatsanwälte. Ich drückte ihnen meine Verwunderung über skandalös milde Urteile aus, über Bewährungsstrafen für Knochenbrüche und so weiter. Sie nickten verständnisvoll und legten mir ihre Situation dar: Die Justiz sei bei ihrer Strafzumessung an die Gutachten gebunden. Falls die Gutachter den Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit oder ähnliches attestierten, könnten sie dagegen nichts machen. Und das täten die Gerichtsgutachter eben sehr häufig. Ganz im Vertrauen: Oft hätten sie Angst vor der Rache der Angeklagten.

Und Ihr, fragte ich, habt keine Angst, von der Ihr Euch bei den Anträgen leiten laßt? Sie schwiegen.

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