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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

AfD und Verfassungsschutz: Demokratie als Problem

AfD und Verfassungsschutz: Demokratie als Problem

AfD und Verfassungsschutz: Demokratie als Problem

Ein Hinweisschild „Landesamt für Verfassungsschutz“ steht vor Eingang der Behörde, im Hintergrund ist eine Überwachungskamera zu sehen.
Ein Hinweisschild „Landesamt für Verfassungsschutz“ steht vor Eingang der Behörde, im Hintergrund ist eine Überwachungskamera zu sehen.
Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen: Ein Skandal erster Klasse Foto: picture alliance/dpa | Robert Michael
AfD und Verfassungsschutz
 

Demokratie als Problem

Über mehrere Jahre versuchen die CDU- und SPD-geführten Innenministerien mit eskalierendem Druck das Phänomen AfD in den Griff zu bekommen. Vergeblich. Nun greift wieder der Verfassungsschutz ein – und das ist ein politischer Skandal erster Klasse. Ein Kommentar von JF-Chefredakteur Dieter Stein.
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Nun hat auch das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz nach Thüringen und Sachsen-Anhalt den dortigen Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. In einem mehrstufigen Verfahren wurde jeweils zunächst der „Prüffall“, dann der „Verdachtsfall“ und nun die „gesicherte“ Erkenntnis verkündet. Gestützt auf umstrittene Zitate und Kontakte einzelner Funktionäre.

Über mehrere Jahre versuchen die CDU- und SPD-geführten Innenministerien mit eskalierendem Druck das Phänomen AfD in den Griff zu bekommen. Doch macht sich zunehmend Verzweiflung bei etablierten Politikern und Medien breit. Statt sinkender Umfragewerte und Mitgliederzahlen folgt das Gegenteil: Im Bund liegt die AfD seit Monaten konstant über 20 Prozent.  Trotz sozialer Ächtung stauen sich in den Geschäftsstellen die Mitgliedsanträge – und nicht die Austrittserklärungen.

Was soll eigentlich die nächste Stufe der Eskalation sein? Natürlich das Verbot der AfD! Das Handelsblatt, das jüngst DAX-Vorstände bedrängte, sich zur AfD zu positionieren, beklagt diese Woche jedoch, daß die Verbotsdebatte zu wenig Fahrt aufnehme: „Stattdessen“, so das einst bürgerlich-konservative Blatt, laute „das gängige Argument, man müsse ihre Anhänger argumentativ stellen“, dürfe sie „nicht noch weiter in die rechte Ecke drängen, keine Märtyrer schaffen“. Und überhaupt sei es „ja nicht sicher, daß ein Verbot nicht höchstrichterlich gekippt würde.“ Das ist ja bedauerlich! Wir wohnen also tatsächlich noch in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem Gerichte nicht die verlängerte Werkbank regierender Parteien sind? Das Karlsruher Urteil zur kreativen Haushaltspolitik der Ampel hat dies soeben erst unterstrichen.

Wählerwillen akzeptieren, das ist Demokratie

Daß die AfD Problemfälle in ihren Reihen hat, zeigt der aktuelle Fall eines in rechtsextreme Vorfälle verstrickten bayerischen Abgeordneten, den die Partei nun ausschließen will. Genauso konsequent muß sie sich in allen Ländern endlich juristisch gegen den Verfassungsschutz zur Wehr setzen, insbesondere aus Fürsorge für Mitglieder, denen berufliche Restriktionen drohen.

Das Vorgehen des Staates gegen eine mißliebige Oppositionspartei ist ein politischer Skandal erster Klasse. Nun beklagt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) auch noch, bei den Landtagswahlen im Osten drohe wegen der in Umfragen über 30 Prozent liegenden AfD ein „echtes Demokratieproblem“, weil die Bildung „stabiler Regierungen“ immer schwerer werde. In Wirklichkeit wird andersherum ein Schuh daraus: Vielleicht sollte man schlicht wieder demokratische Entscheidungen der Wähler akzeptieren und den Mut zu neuen Mehrheiten unter Einschluß der AfD haben. Das wäre wahrlich demokratisch!

JF 51/23

Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen: Ein Skandal erster Klasse Foto: picture alliance/dpa | Robert Michael
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