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Urteil gegen NRW-Innenminister: Ein Sieg für die Freiheit

Urteil gegen NRW-Innenminister: Ein Sieg für die Freiheit

Urteil gegen NRW-Innenminister: Ein Sieg für die Freiheit

Pressefreiheit
Pressefreiheit
Glasscheibe am Jakob-Kaiser-Hauses im Berliner Regierungsviertel: Artikel 5 schützt und garantiert die Pressefreiheit Foto: picture alliance / dpa | Florian Kleinschmidt
Urteil gegen NRW-Innenminister
 

Ein Sieg für die Freiheit

Passend zum 35. Jubiläum der JUNGEN FREIHEIT erstritten wir ein wichtiges Urteil vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nicht zum ersten Mal müssen Gerichte den NRW-Behörden die Bedeutung der Pressefreiheit nahebringen. Ein Kommentar von JF-Chefredakteur Dieter Stein.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

Passend zum 35. Jubiläum der JUNGEN FREIHEIT erstritten wir ein wichtiges Urteil vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, das den Verfassungsrang der Pressefreiheit erneut unterstreicht. Mit ihrer seit der vergangenen Woche vorliegenden schriftlichen Entscheidung verurteilten die Richter den NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) dazu, negative Warnungen vor der JF zu unterlassen.

Ferner ist Reul dazu gezwungen, gegenüber den Extremismusbeauftragten der Polizeibehörden seine vor einem Jahr getätigte Äußerung als rechtswidrig zu widerrufen, nach der JF-Lektüre als Warnsignal für eine rechtsextreme Gesinnung gewertet werden könne.

Einmischung in den Wettstreit der Meinungen

Immer wieder Nordrhein-Westfalen: Schon einmal zogen wir gegen das Land vor Gericht – nur daß der Prozeß zehn Jahre und über mehrere Instanzen dauerte. Vor 16 Jahren, am 24. Mai 2005, fällte das Bundesverfassungsgericht eine bahnbrechende Entscheidung gegen das NRW-Innenministerium, das die JF ab 1995 in seinen Verfassungsschutzberichten erwähnt hatte. Diese „Verdachtsberichterstattung“ wurde als schwerer Eingriff in die Pressefreiheit gewertet – und damit beendet.

Karlsruhe schrieb dem Innenminister schon damals ins Stammbuch, welches hohe Gut Pressefreiheit im Verfassungsstaat darstellt und welche diskriminierenden Folgen es für eine Zeitung haben kann, wenn ein zur politischen Neutralität vepflichteter Minister sich durch Warnungen in den Wettstreit der Meinungen einmischt.

Eigentlich müßte das jüngste Düsseldorfer Urteil über politische Grenzen hinweg ein gewisses Echo finden. Schließlich soll Deutschland ein ganz besonderer Hort von Demokratie und Pressefreiheit sein. Doch es herrscht bis auf FAZ und Welt betretenes Schweigen. Besonders laut schweigen die Branchendienste der Medien, die sonst jede Elternzeitunterbrechung eines taz-Redakteurs als Eilmeldung über den Ticker jagen.

Politisch-korrekte Monotonie

Bei allem Gerede von „mehr Buntheit“ und „Toleranz“, „Diversität“ und „Vielfalt“ tendiert unsere Medienwelt zu politisch-korrekter Monotonie. Im Zuge dessen macht sich unverhohlene Freude breit, wenn konservative oder rechte Medien staatlicherseits diskriminiert werden.

Vielleicht sind die Äußerungen des NRW-Innenministers Reul einer der vielen Gründe, weshalb sich beim jüngsten Allensbach-Monatsbericht für die FAZ noch nie so viele Deutsche wie seit 60 Jahren beklagt haben, nicht mehr frei ihre Meinung politisch äußern zu können: Fast jeder zweite äußert sich so. Ein alarmierendes Signal.

JF 26/21

Glasscheibe am Jakob-Kaiser-Hauses im Berliner Regierungsviertel: Artikel 5 schützt und garantiert die Pressefreiheit Foto: picture alliance / dpa | Florian Kleinschmidt
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