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Eingriff in die Pressefreiheit: JUNGE FREIHEIT siegt gegen Innenminister Reul

Eingriff in die Pressefreiheit: JUNGE FREIHEIT siegt gegen Innenminister Reul

Eingriff in die Pressefreiheit: JUNGE FREIHEIT siegt gegen Innenminister Reul

Reul JUNGE FREIHEIT
Reul JUNGE FREIHEIT
Herbert Reul: Nordrhein-Westfalens Innenminister darf Behauptungen über die JF nicht wiederholen Foto: picture alliance/dpa | Henning Kaiser
Eingriff in die Pressefreiheit
 

JUNGE FREIHEIT siegt gegen Innenminister Reul

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) darf nicht mehr davor warnen, die Lektüre der JUNGEN FREIHEIT könne als Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung gewertet werden. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf gab einer entsprechenden Klage der JF recht. Reuls Äußerungen seien ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit.
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BERLIN. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) darf künftig nicht mehr behaupten, die Lektüre der JUNGEN FREIHEIT könne als Warnsignal für eine rechtsextreme Gesinnung gewertet werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in einem nun veröffentlichen Urteil Ende Mai entschieden.

Gleichzeitig verpflichtete das Gericht Reul, innerhalb von vier Wochen, nachdem das Urteil rechtskräftig ist, die Extremismusbeauftragten der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen darüber in Kenntnis zu setzen, daß er seine Aussage bezüglich der JF nicht aufrecht hält. Die Kosten des Verfahrens trägt zu 90 Prozent das Land NRW. Die Entscheidung stärkt auch die Pressefreiheit in Deutschland, denn die Richter beurteilten Reuls Äußerungen als „Eingriff in den Schutzbereich der grundrechtlich verbürgten Pressefreiheit“ der JF.

Hintergrund sind mehrere Aussagen Reuls aus dem vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Polizisten wegen rechtsextremer Tendenzen. Einer der Beschuldigten soll bereits vor zehn Jahren eine interne „Ansprache“ erhalten haben, weil er die JF im Dienst gelesen hatte.

„Warnsignale“

Laut einem Bericht der Welt sagte Reul im Innenausschuß des nordrhein-westfälischen Landtags hierzu, es sei „nicht nachvollziehbar, daß über sehr, sehr viele Jahre hinweg Anzeichen für die rechtsextreme Gesinnung eines Verwaltungsangestellten unserer Polizei vorhanden waren und diese auch den diversen Vorgesetzten und Kollegen bekannt waren. Trotzdem wurde nicht konsequent eingeschritten.“

Als Konsequenz aus den Ermittlungen wies das Innenministerium die Polizeibehörden unter anderem dazu an, zentrale Extremismusbeauftragte zu benennen. Ende Mai 2020 fand die Auftaktveranstaltung zur Einführung dieser rund 50 Extremismusbeauftragten statt. Auch Pressevertreter waren hierzu gekommen. In seiner Rede sagte Reul laut Redemanuskript:

„Als ich von den Festnahmen erfahren habe und mir auch mitgeteilt wurde, daß ein Verwaltungsbeamter der Polizei unter den Tatverdächtigen ist, wollte ich natürlich wissen, ob es hier bereits im Vorfeld Anzeichen gegeben haben konnte, die auf eine derartige Gesinnung hindeuten könnten. Und wenn ja: wieso hat solange niemand etwas mitbekommen? Bei der Prüfung dieser Frage ist mir aufgefallen, daß ich nicht verstehen kann und will: Daß Warnsignalen, die es gab, nicht nachgegangen und diese auch lange Zeit nicht ernsthaft genug gewürdigt wurden. (…) Es ging schon vor rund zehn Jahren los, als der beschuldigte Verwaltungsbeamte dem Polizeipräsidenten auffiel, weil er im Dienst die JUNGE FREIHEIT gelesen hat.“

„Das ist nicht so ganz normal“

Laut einem Bericht der Welt sagte Reul während der Konferenz zudem noch, es sei zwar „nicht verboten, ‘JF’ zu lesen, aber die ‘JF’ auf dem Tisch zu haben – das ist nicht so ganz normal“.

Gegen diese Behauptungen klagte die JF. Denn Reuls Äußerungen enthielten eine konkrete Warnung, die Zeitung zu lesen, insbesondere für Beamte und Angestellte des öffentlichen Diensts. Sollten Beamte doch zur JF greifen, könnten sie fürchten, mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert zu werden. Dies sei nicht nur ein schwerer Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb der JF, sondern auch in die Pressefreiheit.

Dieser Argumentation folgten die Richter nun weitgehend und entschieden zu Gunsten der JF. Als Begründung führten sie an, die Aussage sei geeignet, „potentielle Leser davon abzuhalten, die Zeitung zu erwerben und zu lesen. Insbesondere Polizeibeamte, die jeglichen Verdacht auf eine rechtsextreme Gesinnung und die Beobachtung durch Extremismusbeauftragte vermeiden wollen, bleibt letztlich nur der Verzicht auf die Lektüre.“

Reul darf seine Äußerungen somit nicht mehr wiederholen und muß auch die Extremismusbeauftragten über die Ungültigkeit seiner Aussagen informieren. Eine Berufung ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. (krk)

Herbert Reul: Nordrhein-Westfalens Innenminister darf Behauptungen über die JF nicht wiederholen Foto: picture alliance/dpa | Henning Kaiser
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