Überall dort, wo es im öffentlichen Raum vermehrt zu Gewalt und Übergriffen kommt, können die jeweiligen Landesregierungen Waffenverbotszonen (WVZ) erlassen. Innerhalb dieser Zone ist dann das Mitführen von Waffen, die nach dem Waffenrecht sonst erlaubt sind, verboten. Das Verbot kann durch die Polizei durch verdachtsunabhängige Personenkontrollen überwacht und geahndet werden. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Oft kann nach Polizeirecht zusätzlich auch eine „polizeirechtliche Zone“ eingerichtet werden. Dort ist dann auch das Mitführen von „gefährlichen Gegenständen“ untersagt. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Rettungsdienste, Feuerwehr, Sicherheitsdienste oder Handwerker.
Die Guten werden entwaffnet
Seit dem 25. Dezember gibt zum Beispiel in Teilen der Kölner Innenstadt Waffenverbotszonen. Dort sind künftig freitags, samstags und vor Feiertagen in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr Waffen verboten. Auch in anderen Städten gibt es solche Verbotszonen: Berlin, Düsseldorf, Leipzig, Saarbrücken oder Hamburg versuchen so an Brennpunkt-Orten zu „deeskalieren“. So weit so gut.
Der Durchschnittsbürger läuft auch nicht mit einem Totschläger oder einem Butterflymesser in der Tasche durch die Gegend. Und schon gar nicht mit einer Feuerwaffe. Was ist aber mit Reizgas zur Selbstverteidigung? Gerade Frauen und Mädchen führen zur eigenen Sicherheit oft Tränengas (CS-Gas) mit sich, um sich im Falle eines Übergriffs verteidigen zu können.
In einer ausgewiesenen Waffenverbotszone ist dies aber ebenfalls verboten. Erlaubt sind aber Tierabwehrsprays, die jedoch, wie der Name schon sagt, nur zur Verteidigung gegen Angriffe von Tieren eingesetzt werden dürfen. Im Ernstfall entscheidet dann die Staatsanwaltschaft, ob eine Notwehrsituation vorlag oder es sich um eine gefährliche Körperverletzung gehandelt hat und ermittelt wird.
Diese Tatsache verunsichert verständlicherweise viele Frauen und Mädchen. Es ist zu befürchten, daß sich das Opfer erklären muß, warum und womit es sich gewehrt hat. In der Leipziger WVZ sind sogar die Tierabwehrsprays verboten. Auf der anderen Seite schrecken solche Waffenverbotszonen Gewaltbereite und Kriminelle nicht davon ab, trotzdem Waffen oder gefährliche Gegenstände mit sich zu tragen. Im Äußersten Fall sind die Bösen bewaffnet und die Guten nicht.
Können Waffen Leben retten?
Nach dem Amoklauf in einer High School in Parkland (Florida) 2018 mit 17 Todesopfern und 15 Schwerverletzten hat der damalige US-Präsident Donald Trump unter anderem vorgeschlagen, Lehrer sollten verdeckt Waffen tragen, um zukünftig Amokläufer früher stoppen zu können. Trump überlegte: „Nehmen wir an, ein Lehrer wäre geübt im Umgang mit Schußwaffen – das könnte einen Angriff schnell beenden.“ In den USA ist es nicht nur eine Minderheit, die sagt: Anständige Bürger sollten bewaffnet sein.
Blickt man zurück nach Deutschland, stellt man sich die Frage, ob bewaffnete Bürger zum Beispiel den Messerangreifer von Würzburg im Sommer 2021 hätten früher stoppen können. Nachdem ein Somalier mit einem Messer zuerst in einem Kaufhaus und dann auf der Straße drei Frauen getötet und fünf weitere Menschen verletzt hatte, konnten couragierte Passanten, die sich teilweise mit Klappstühlen „bewaffnet“ hatten, den Täter bis zum Eintreffen der Polizei in Schach halten. Hätte eine Waffe in den richtigen Händen hier vielleicht Leben gerettet? Darüber sollten Politik und Gesellschaft diskutieren.