Aydan Özoğuz, die Beauftragte der Bundesregierung für Türkei-, Einwanderungs- und Asyl-Lobbyismus (im Orwell-Neusprech heißt das auch kurz: „Integrationsbeauftragte“), empört sich anläßlich des morgigen „Weltflüchtlingstags“ über die ungarische Regierung, weil sie an der Grenze zu Serbien einen Zaun errichten will, um die illegale Einwanderung unter Kontrolle zu bringen. Ausgerechnet Ungarn! Das vor 25 Jahren als erstes Land den Eisernen Vorhang geöffnet hatte.
Ja, ausgerechnet Ungarn. Ungarn ist wieder Vorreiter, und andere sollten sich daran ein Beispiel nehmen. Denn Ungarn tut mit dem Grenzzaun letztlich nur seine Pflicht als Staat an der EU-Außengrenze, was von den meisten anderen vernachlässigt wird: Es sichert die EU-Außengrenze gegen unbefugte Eindringlinge. Nähmen alle diese Pflicht, die sich notwendig aus der EU-Binnenfreizügigkeit ergibt, so ernst wie Ungarn, wäre das Schengen-Abkommen vielleicht nicht der totale Fehlschlag geworden, als das es sich erwiesen hat.
Klar definiert, wer Flüchtling ist
Und weil dieser Tage wieder mal noch mehr als sowieso mit Tremolo und Tränendrüse über „Flüchtlinge“ gebarmt wird, um daraus politische Forderungen für die eigene Klientel abzuleiten: Der Begriff „Flüchtling“ ist, wie Nicolaus Fest kürzlich dankenswert festgehalten hat, in Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention klar definiert:
„Flüchtling ist eine Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.“
Wer kein Flüchtling ist, ist illegaler Einwanderer
Nur wer unter diese Definition fällt, ist echter Flüchtling und hat Anspruch auf Schutz und Hilfe. Wobei nirgends steht, daß er dazu erst um die halbe Welt nach Deutschland reisen muß. Auf wen dies nicht zutrifft – und das dürfte nicht nur ein beträchtlicher Teil der vom UN-Flüchtlingshilfswerk erfaßten „60 Millionen Flüchtlinge weltweit“ sein, sondern insbesondere fast alle, die derzeit übers Mittelmeer nach Europa drängen – der ist kein „Flüchtling“, sondern illegaler Einwanderer.
Oder eben schlicht Eindringlinge, wie Fest sich ausdrückt. Ihnen den widerrechtlich verlangten Zutritt zu verwehren, ist nicht nur das gute Recht eines jeden Staates, sondern sogar seine Pflicht gegenüber allen rechtstreuen Bürgern und Einwohnern.
Gerade zum von den Vereinten Nationen ausgerufenen „internationalen Gedenktag für Flüchtlinge“ ist es notwendig, auch an diese schlichte Selbstverständlichkeit zu erinnern.