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Infektionsschutzgesetz: „Das ist der Ausnahmezustand“

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Bundesnotbremse deutscher Bundestag deutsche Nationalflagge
Bundesnotbremse deutscher Bundestag deutsche Nationalflagge
Der Bund will mit der sogenannten Bundesnotbremse einheitliche Corona-Maßnahmen Foto (Montage): picture alliance / SvenSimon | SVEN SIMON
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„Das ist der Ausnahmezustand“

Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau beurteilt die geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz als rechtswidrig. Die darin vorgesehenen Grundrechtseingriffe manifestierten einen Notstand, den das Grundgesetz nicht kenne, kritsiert er im Interview mit der JF. Millionenfach richteten sich die Einschränkungen unzulässigerweise gegen nicht Infizierte.

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Der Bund will mit der sogenannten Bundesnotbremse einheitliche Corona-Maßnahmen Foto (Montage): picture alliance / SvenSimon | SVEN SIMON
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