Der SPD-Parteirat hat den Antrag abgenickt: Es ist unvereinbar, Mitglied in der SPD und Mitglied in der Burschenschaftlichen Gemeinschaft innerhalb der Deutschen Burschenschaft zu sein. Welche Konsequenzen das für die betroffenen Genossen hat, wird sich zeigen müssen. Konsequenterweise müßten Parteiausschlußverfahren oder Austritte die Folge sein. Die SPD selber kehrt mit ihrer „Unvereinbarkeitsklausel“ sinngemäß zu einem Beschluß aus den fünfziger Jahren und damit in ihre parteipolitische Vergangenheit zurück. Aber mit diesem Beschluß lassen sich noch mehr Rückschritte einer traditionsreichen Volkspartei erkennen. Zum einen scheinen die Jungsozialisten – aus deren Richtung die Anträge kamen und immer Unterstützung fanden – nicht die Jugendorganisation aller Genossen zu sein. Zum anderen kann man erkennen, wie leicht sich eine Partei von wenigen Ideologen instrumentalisieren läßt. Denn die Mehrheit der SPD-Mitglieder kann sich mit solchen ideologischen Spielchen nicht anfreunden. Die Parteibasis zeigt sich damit toleranter als ihre gewählten Funktionäre. Man kann zur Burschenschaftlichen Gemeinschaft stehen, wie man will. Innerhalb einer demokratischen Partei wie der SPD kann man jedoch erwarten, daß alle Mitglieder nicht pauschal gebrandmarkt werden. Und eine Volkspartei müßte sich auch mit unterschiedlichen Meinungen ihrer Mitglieder auseinandersetzen können. Es scheint, die SPD scheut sich vor schwierigen Diskussionen.
- Deutschland