Nicht genug, daß den Mitgliedern der DVU-Fraktion im Brandenburgischen Landtag am 27. Januar der Zutritt zum ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen verwehrt wurde. Einen Tag später ließ die Leitung der Gedenkstätte sogar noch den kurz zuvor niedergelegten Kranz der Fraktion der Kompostierung zuführen. Diesen Vorgang nur als skandalös zu bezeichnen, fordert ein gehöriges Maß an Zurückhaltung. Unanständig ist das Verhalten allemal. Es ist bezeichnend, daß diese Auseinandersetzung um das korrekte Gedenken soviel weniger Medieninteresse gefunden hat als die Aktuelle Stunde mit NPD-Beteiligung im Sächsischen Landtag wenige Tage zuvor: Der Vorgang war nicht laut und für Kameras wenig geeignet. Anlaß für das rabiate Vorgehen der Gedenkstättenleitung gegen das Ansinnen der DVU, an der Gedenkveranstaltung teilzunehmen, war der Umstand, daß die Partei auch an die Opfer erinnern wollte, die unter der kommunistischen Lagerleitung ums Leben gekommen sind. Wohlgemerkt: auch – und nicht ausschließlich. Wollte die DVU provozieren? Sicherlich. Man kann durchaus darüber streiten, ob es angemessen ist, an einem Tag, der gezielt den Opfern des Nationalsozialismus gewidmet ist, auch an Opfer der kommunistischen Herrschaft zu erinnern. Möglich muß es aber auf jeden Fall sein. Es ist beängstigend, wie sich in Deutschland mehr und mehr eine Atmosphäre ausbreitet, in der schon einige „falsche“ Namen auf einer ansonsten untadeligen Kranzschleife genügen, um gesellschaftlich geächtet zu werden.