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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Paß der Beliebigkeit

Paß der Beliebigkeit

Paß der Beliebigkeit

 

Paß der Beliebigkeit

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Cato, Palmer, Exklusiv

Das Ende des rot-grünen Projektes ist absehbar – gerade rechtzeitig, bevor der gesellschaftliche Umbau zur Vollendung schreiten kann. Wie dieser noch aussehen könnte, offenbart nicht nur das Antidiskriminierungsgesetz, sondern auch die Haltung zur Staatsbürgerschaft. Man solle „pragmatisch“ mit den ausländischen, hauptsächlich türkischen, Personen verfahren, die sich nach Erwerb des deutschen Passes wieder ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit zurückholten und denen damit – völlig zu Recht – die deutsche Staatsbürgerschaft später aberkannt wurde. Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher der Grünen, warf der Union vor, daß die aktuelle Rechtslage „dieses Verhalten in die Nähe des Kriminellen“ rücke. Dabei müßte Winkler eigentlich wissen, daß die unrechtmäßige Erschleichung der Staatsangehörigkeit nicht nur beinahe, sondern tatsächlich einen Straftatbestand erfüllt. Vielmehr verdeutlicht diese Argumentation, welchen Stellenwert der deutsche Paß für die Grünen hat – nämlich einen peripheren. Nicht nur, daß Rot-Grün seit 1998 die Definition der deutschen Staatsbürgerschaft vom bis dahin gültigen Jus Sanguinis (Abstammungsrecht) schleichend in ein Jus Soli (Territorialrecht) verwandelt hat. Nun soll selbst noch dieses in ein Beliebigkeitsrecht umgeändert und eine „großzügigere Regelung bei der Hinnahme von Mehrstaatlichkeit“ zur Praxis werden. Der Gastarbeitergeneration müsse laut den Grünen Mehrstaatlichkeit als „Anerkennung ihrer Aufbauleistung“ per se zugesprochen werden. Man darf nur hoffen, daß eine unionsgeführte Bundesregierung wenigstens dieses Feld des Gesellschaftsumbaus nicht fortsetzt.

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