Maximal 23 Jahre, unverheiratet, nicht mehr schulpflichtig und nach dem zwölften Schuljahr ohne Ausbildungsvertrag, und dazu noch mindestens Tauglichkeitsstufe Eins oder Zwei – so soll der Wehrdienstleistende ab dem 1. Juli 2003 nach der neuesten „Reform“ des Verteidigungsministers Peter Struck aussehen. Weitere Maßnahmen wie die Verkürzung der Wehrdienstzeit auf nur noch sechs Monate sind bereits „angedacht“. Vielleicht ließen sich demnächst die Einberufungskriterien noch weiter einengen – mindestens 1,95 Meter Körpergröße, noch alle Großeltern am Leben oder ein Muttermal am linken Bein. Offen sprechen es Struck und Co. nicht aus, daß sie die Wehrpflicht abschaffen wollen. In Sonntagsreden wird immer noch auf den wichtigen Beitrag des „Staatsbürgers in Uniform“ Bezug genommen. Doch schon lange gilt der Dienst am Vaterland als Auslaufmodell. Allenfalls sekundäre Faktoren zwingen die Politik noch, auf dieses Konzept nicht ganz zu verzichten – Nachwuchszuführung für eine weltweit operierende Bundeswehr und Aufrechterhaltung eines billigen Ersatzdienstes für die Alten- und Krankenpflege. Nach dem neuen Entwurf wird die vielgepriesene Wehrgerechtigkeit nun zur Farce. Neben den nun unausschöpflichen Möglichkeiten, sich um den Dienst an der Gemeinschaft zu drücken, sind juristische Klagen der jetzt noch Betroffenen vorprogrammiert. Damit wäre dann der Todesstoß für die Wehrpflicht besiegelt – zur Befriedigung aller, denen die „entgemeinschaftete Zivilgesellschaft“ als Maxime ihrer Politik gilt.
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