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Ständig wird von selbsternannten Mahnern versucht, den Deutschen laut und kräftig einzubleuen, sich fortdauernd mit der zwölfjährigen nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland auseinanderzusetzen. Wenn es um die „Aufarbeitung“ der über vier Jahrzehnte andauernden sozialistischen Diktatur in einem Teil Deutschlands geht, werden solche Töne merklich leiser. Dabei ist es dringend geboten, daß die Deutschen sich intensiv mit der jüngsten gesamtdeutschen Historie, mit der Geschichte und dem Wirken des SED-Unrechtsstaates und mit dessen Hinterlassenschaft beschäftigen und auseinandersetzen. Das gilt auch für die sachliche Auswertung und Verwendung der vom Ministerium für Staatssicherheit hinterlassenen Akten und sonstigen Unterlagen. In Deutschland gibt es derzeit wieder einmal Streit über den Umgang mit den Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Die einen wollen diese Akten allesamt schnellstens in der Versenkung verschwinden lassen. Andere wollen möglichst alle Stasi-Unterlagen gleichsam öffentlich auf dem politischen und publizistischen Marktplatz ausbreiten. Die richtige Handhabung der Stasi-Hinterlassenschaften liegt zwischen diesen beiden Extremen, muß sowohl rechtsstaatlichen Prinzipien als auch der Achtung von Persönlichkeitsrechten entsprechen. Dabei sollte ein Richtsatz für den Umgang mit Stasi-Akten genauso wie für die Aufarbeitung gesamtdeutscher Nachkriegsgeschichte gelten: Einen Schlußstrich unter diese Aufarbeitung darf es auf absehbare Zeit nicht geben. Diese Aufarbeitung muß konsequent, systematisch und detailliert, objektiv und ohne Ansehen von Personen, Gruppen und Parteien betrieben werden. Ohne Wenn und Aber! Im wesentlichen haben wir es mit drei Kategorien von hinterlassenen Stasi-Akten zu tun, die auch verschiedenartig zu nutzen und zu verwerten sind. Erstens: Die Akten der hauptamtlichen und der „freien“ Mitarbeiter des MfS, der Informellen und Geheimen Mitarbeiter, der „Friedenskundschafter an der unsichtbaren Front“ genannten Spione. Zweitens: Die Unterlagen über Opfer des MfS, der im SED-Staat Verfolgten und der außerhalb des SED-Staates von „aktiven Maßnahmen“ des MfS betroffenen Zielpersonen. Drittens: Die Protokolle über das Abhören von Telefongesprächen solcher Zielpersonen. Ein rechtsstaatlicher Grundsatz sollte bei der Verwendung von Stasi-Akten aller drei genannten Kategorien gelten: Sowohl Verdächtige, Beschuldigte als auch Opfer und Zielpersonen sollten den Inhalt „ihrer“ Akte unbedingt als erste und nicht aus der Presse erfahren. Erst wenn die Betroffenen informiert sind, sind die Presse, die Forschung und die Öffentlichkeit insgesamt „an der Reihe“: In den Fällen überführter Täter und bewiesener Taten ohne Ansehen der Person und uneingeschränkt. Dieses Prinzip sollte auch bei der Aufarbeitung und Verwendung der Daten über MfS-Mitarbeiter zu gelten, die vor vielen Jahren in einer „Aktion Rosenholz“ in amerikanischen Besitz gelangten und, gewiß nicht vollständig, nach Deutschland zurückgekommen sind. Auch für die Auswertung dieser Daten, die hauptsächlich konkrete Hinweise auf sogenannte „Friedenskundschafter“ des SED-Staates (eventuell auch der Sowjetunion) in der alten Bundesrepublik Deutschland enthalten, hat uneingeschränkt das Prinzip „Ohne Ansehen der Person, der Stellung und Ämter“ zu gelten. Die Absicht, nunmehr auch bei Parlamentsmitgliedern oder Behördenmitarbeitern in den alten Bundesländern deren eventuellen Kontakte zum MfS abzuklären, ist berechtigt. Das hat nichts mit Hexenjagd und Schnüffelei zu tun. Doch die Deutschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, was vielleicht manch ein Mandats- oder Amtsträger für den SED-Staat getrieben hat. Die geschichtliche Aufarbeitung der gegen die alte Bundesrepublik Deutschland gerichteten Arbeit des SED-Staates kann nicht auf den Bereich der klassischen Spionage und anderer „aktiver Maßnahmen“ der geheimen Nachrichtendienste des SED-Staates eingeengt werden. Da gab es noch die umfangreiche politisch-psychologische „Westarbeit“. Diese wurde von einer verzweigten Apparatur geleistet; zum Beispiel von der „Westabteilung“ beim Zentralkomitee der SED und vom Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW). Dieses „Institut“ hatte eine enge interne Verbindung zur DDR-Staatssicherheit. Typisch für diese Art „Mitarbeiter“ der „Westarbeit“ ist der jüngst wieder ins Gerede gekommene „Fall Wallraff“. Dieser leistete seine politisch-psychologische Zersetzungsarbeit in enger Verbindung vor allem mit dem IPW. Nun behauptet er dreist, mit dem MfS niemals etwas zu tun gehabt zu haben. Soll er nichts vom MfS-Hintergrund gewußt oder geahnt haben? Über die Kumpanei vieler Bürger der alten Bundesrepublik Deutschland mit dem SED-Staat im Rahmen der „Westarbeit“ könnte gewiß manches andere Archiv viel mehr Aufschluß geben als die MfS-Unterlagen. Doch das Archiv des IPW wurde von der Bundesregierung Anfang der neunziger Jahre verschlampt. Helmut Bärwald leitete von 1966 bis zu dessen Auflösung 1971 das Ostbüro der SPD. Seitdem ist er als freier Publizist tätig.

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