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Akt der Willkür

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Krieg gegen den Terror! Wer unter den Guten mag dagegen etwas einwenden? So ist dieses Schlagwort für die Weltmacht USA multifunktional einsetzbar gegen alles und jeden und dient zur Absicherung ihrer Hegemonie. Wo das Völkerrecht der US-Regierung im Wege steht, ist man im Land der unbegrenzten Möglichkeiten kreativ und erfindet passende Normen. Seit über einem Jahr werden auf dem US-Stützpunkt Guantánamo auf Kuba 600 mutmaßliche Taliban- und al-Qaida-Männer als „ungesetzliche Kämpfer“ festgehalten. Diesen Status kennt das Kriegsvölkerrecht nicht. Dort gibt es nur Kombattanten, die zum Kampf berechtigt sind, oder zu schützende Zivilisten, die nicht zu den Waffen greifen dürfen. Erstere genießen nach der Gefangennahme als Kriegsgefangene Schutz und sind nach Ende der Kampfhandlungen wieder freizulassen, wenn ihnen keine Kriegsverbrechen nachgewiesen werden. Wer als Zivilist unberechtigt kämpft, muß sich vor regulären Gerichten nach rechtsstaatlichen Regeln verantworten. Nicht so auf Guantánamo. Das US-Verteidigungsministerium veranstaltet jetzt für die ersten Gefangenen des Afghanistan-Krieges ein Militärtribunal, das allen rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn spricht. Ankläger, Verteidiger und Richter kommen aus dem gleichen Stall. Der stellvertretende US-Verteidigungsminister Paul Wolfowitz entscheidet über die Zulässigkeit. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Wo statt Recht nur Willkür regiert, hat der vorgebliche US-amerikanische Kampf für Menschenrechte und Demokratie seine Glaubwürdigkeit verloren.

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