Höchst gewagt, was die Grünen da steuerlich vorhaben. Es ist nämlich nicht gerade üblich, zur Bundestagswahl mit dem Ankündigen dicker Steuer-erhöhungen anzutreten. Zwar eilen die Steuereinnahmen in Deutschland schon seit längerem von Rekord zu Rekord. Aber den Bündnisgrünen reicht das immer noch nicht.
Für die Einkommensteuer wollen sie den Spitzensteuersatz auf 49 Prozent heraufsetzen, und zwar für ein (zu versteuerndes) Jahreseinkommen ab 80.000 Euro. Dazu kommt noch, wie bisher, der Solidaritätszuschlag. Mit ihm zusammen ergibt sich dann ein Spitzensatz von über 50 Prozent.
Bisher gilt für den Fiskus derjenige als reich, der als Lediger auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 250.731 Euro kommt oder als Ehepaar auf das Doppelte davon. Diese Personen werden seit 2007 mit der sogenannten „Reichensteuer“ belegt. Die beträgt aber „nur“ 45 Prozent plus Soli. Mit eben diesem Steuersatz wollen die Grünen nun schon Einkommen ab 60.000 Euro belasten.
Kampf gegen die bürgerliche Familie
Derzeit beträgt der Spitzensteuersatz – außer für die „Reichen“ – 42 Prozent. Er setzt ein bei 52.882 Euro. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bis dahin nur die sonst geringeren Steuersätze maßgeblich und zu zahlen sind. Der durchschnittliche Steuersatz ist also stets niedriger als der Spitzensteuersatz. Auch werden vor der Versteuerung verschiedene Freibeträge und Aufwendungen vom Bruttoeinkommen abgesetzt. Erst dieses Nettoeinkommen unterliegt dann der Steuer.
Ein besonders großer Dorn im Auge ist den Grünen das Ehegattensplitting. Es soll schrittweise verschwinden – außer für Haushaltseinkommen unter jährlich 60.000 Euro. Mit den Mehreinnahmen will die Partei Kindertagesstätten, Ganztagsschulen und den Aufbau einer Kindergrundsicherung finanzieren.
Dahinter steckt das Bestreben, tapfere Frauen, die nur für Haus und Kinderaufzucht sorgen und das Geldverdienen ihrem Mann überlassen, zum Mitverdienen zu nötigen und in bezahlte Beschäftigung zu treiben, damit auch sie Steuerzahler werden. Das politische Bestreben dahinter ist, die Mutter-Kind-Beziehung aufzuweichen und die Kinder der individuellen, sozial prägenden und meinungsbildenden Obhut der Familie immer mehr zu entziehen.
Munteres Drehen an der Steuerschraube
Dem dienen zusätzlich auch jene angekündigten Zusatzbelastungen, die über die Einkommensteuer hinausreichen. Vorgesehen ist für Privatpersonen eine Abgabe auf Vermögen von über einer Million. Entrichten sollen sie, so war es angedacht, zehn Jahre lang 1,5 Prozent ihres Vermögens, zusammen also 15 Prozent. Das würde an Ertrag rund 100 Milliarden einbringen. Die sollen zweckgebunden in den Abbau der Bundesschulden fließen.
Ist die Vermögensabgabe ausgelaufen, wollen die Grünen wieder die Vermögenssteuer einführen. Für Betriebsvermögen sollen bis zu fünf Millionen steuerfrei sein und maximal 35 Prozent des Gewinns der Abgabe unterliegen. Damit würden, wie die Partei berechnet haben will, 90 Prozent der deutschen Unternehmen von der Steuer verschont. Die jedoch sehen das anders.
Aber es geht noch weiter: Die Erbschaftssteuer will die Partei verdoppeln, die Kapitalertragssteuer als pauschale Abgeltungssteuer wieder abschaffen, die Steuerpflicht wie in den Vereinigten Staaten von Amerika an die Nationalität koppeln und so Steuervermeidung per Wegzug verhindern, „umweltschädliche Subventionen“ abbauen, das Besteuern von Diesel, Heizstoffen und der Dienstwagen sowie die Luftverkehrssteuer reformieren.
Alle Zusatzbelastungen zusammen treffen viele
Auch will sie die Obergrenze des Einkommens für den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 3.750 auf 5.500 Euro heraufsetzen, Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen in den Krankenkassenbeitrag einbeziehen, Minijobs begrenzen, Leiharbeiter wie die Stammbelegschaft bezahlen lassen und die private Krankenversicherung in eine allgemeine Bürgerversicherung überführen.
Alle Zusatzbelastungen zusammen treffen nicht nur wenige, sondern viele. Sie schmälern das privat frei verfügbare Einkommen noch weiter. Aber die Grünen wollen in ihrem Steuerprogramm für die meisten eine Entlastung sehen. Doch das mag glauben, wer will. Es ist Wählerfang.
Dem dienen auch die Absichten, die Hartz-IV-Leistungen für Langzeitarbeitslose auf 420 Euro monatlich zu erhöhen, zum Vorbeugen von Altersarmut eine Garantierente von mindestens 850 Euro einzuführen und bei der Einkommensteuer den Grundfreibetrag, der als Existenzminimum steuerfrei bleibt, von derzeit 8.130 auf 8.712 Euro heraufzusetzen.
Ausplünderung der Mittelschicht
Damit würden, wie die Grünen behaupten, 90 Prozent der Einkommensteuerzahler entlastet, ebenso alle Alleinstehenden mit einem Bruttoeinkommen unter 60.000 Euro. Das täuscht darüber hinweg, daß die Mehrbelastung insgesamt die breite Bevölkerung eben doch treffen würde, gerade die Mittelschicht und den gewerblichen Mittelstand, also die ohnehin schon gebeutelten Leistungsträger der Gesellschaft.
„Grüne Steuerpolitik ist wirtschaftlich vernünftig“, schreiben die Grünen in ihren Programmentwurf. Nein, wirtschaftlich vernünftig sind niedrige Steuern. Doch auch SPD und Union sind in Sachen Steuererhöhungen nicht eben zimperlich. Aber die Grünen treiben es jetzt am ärgsten. Wer diese Partei wählt, weiß also, was ihn erwartet.
Nach einer jüngst veröffentlichten Umfrage finden es 72 Prozent der befragten Wahlberechtigten in Deutschland sogar richtig, wenn die Steuern für Menschen mit „höheren Einkommen“ angehoben werden. Die Befürworter wiegen sich wahrscheinlich in dem Glauben, sie selbst blieben verschont.