KARLSRUHE. Die NPD ist mit ihrem Antrag, sich ihre Verfassungstreue vor dem Bundesverfassungsgericht bescheinigen zu lassen, gescheitert. Das Gesetz sehe es nicht vor, daß eine Partei das oberste Gericht zur Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit anrufen könne, entschieden die Karlsruher Richter laut einer Mitteilung vom Dienstag.
Die NPD hatte die Klage im vergangenen November eingereicht, nachdem sich abzeichnete, daß es zu einem neuen Verbotsverfahren gegen sie kommen wird. Wenig später hatte sich der Bundesrat zu einem solchen Schritt entschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht wies auch die Beschwerde der NPD zurück, die anhaltende Diskussion über ihre angebliche Verfassungsfeindlichkeit sowie das damit verbundene Verbotsverfahren wirke sich faktisch wie ein Verbot aus. Parteien müßten sich gemäß ihrer Aufgabe, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, der öffentlichen Auseinandersetzung stellen.
Mittel des politischen Meinungskampfs
Dazu gehörten auch Äußerungen von politischen Gegnern über die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei. Solchen Äußerungen müsse und könne die Partei mit Mitteln des politischen Meinungskampfes begegnen.
Wenn staatliche Stellen diese Auseinandersetzung führten, müßten diese allerdings die Grenzen beachten, die ihnen diesbezüglich von der Verfassung gesetzt würden. Wenn eine entsprechende Debatte erkennbar nicht entscheidungsorientiert geführt werde, sondern mit dem Ziel der Benachteiligung der betroffenen Partei, könnte diese in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt sein, warnten die Karlsruher Richter. (krk)