OSLO. Der norwegische Attentäter Anders Breivik ist zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Die Richter des Osloer Gerichts stuften Breivik als zurechnungsfähig ein und verhängten damit die Höchststrafe.
Wie mehrere Nachrichtenagenturen berichten, habe Breivik das Urteil mit einem Lächeln zur Kenntnis genommen. Er hatte während des Prozesses darauf bestanden, für zurechnungsfähig erklärt zu werden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert.
Erstes Gutachten hatte Breivik für unzurechnungsfähig erklärt
Breivik hatte im Juli vergangenen Jahres 77 Menschen ermordet. Acht durch eine Autobombe in Oslo und 69 weitere mit verschiedenen Schußwaffen auf der Insel Utøya. Bei letzteren handelte es sich zum Großteil um jugendliche Teilnehmer eines Ferienlagers der sozialdemokratischen Nachwuchsorganisation. Als Grund für seine Tat gab er Angst vor der Islamisierung Europas an.
Ein erstes psychologisches Gutachten hatte Breivik eine schwere Psychose bescheinigt und ihn für unzurechnungsfähig erklärt. Laut den Sachverständigen leide Breivik unter paranoider Schizophrenie und ausufernden Wahnvorstellungen. Erst in einem zweiten Gutachten war als zurechnungsfähig und damit für seine Taten verantwortlich eingestuft worden. (krk)