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Bundesregierung: Bundesregierung: Burschenschaft keine Bedrohung für Demokratie

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Bundesregierung
 

Bundesregierung: Burschenschaft keine Bedrohung für Demokratie

In der Deutschen Burschenschaft (DB) gibt es keine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen. Dies teilte die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion mit. Die überwiegende Zahl der Mitgliedsburschenschaften der DB unterhalte keine Kontakte zu Rechtsextremisten.
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Burschenschafterdenkmal in Eisenach: Leben, wachsen, blühen auch jenseits eines Antidiskriminierungsklimas Foto: Pixelio/Klaus Brüheim

BERLIN. Der Bundesregierung liegen „keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für Bestrebungen in der Deutschen Burschenschaft (DB) vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.

Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Deren Abgeordnete hatten dem Dachverband studentischer Verbindungen rechtsextreme und rassistische Tendenzen unterstellt.

Nach ihren Erkenntnissen unterhalte „die ganz überwiegende Zahl der Mitgliedsburschenschaften“ der DB keine Kontakte zu Rechtsextremisten. Aus „Auftritten rechtsextremistischer Referenten auf einzelnen Häusern“ von Burschenschaften könne nicht – wie von der Linksfraktion unterstellt – auf eine inhaltliche Nähe des Dachverbandes zum Rechtsextremismus geschlossen werden, teilte die Bundesregierung weiter mit.

Kein Rassismus feststellbar

Anlaß für die Anfrage der Linksfraktion war die Berichterstattung über verbandsinterne Auseinandersetzungen hinsichtlich der Mitgliedschaftskriterien während des diesjährigen Burschentages. In ihrer Antwort verwies die Bundesregierung auf eine im Januar 2007 abgegebene Stellungnahme zu einer Anfrage der Linkspartei.

Damals stellte man fest, daß der Ausschluß bestimmter Personengruppen (zum Beispiel Frauen oder Ausländer) von einer Mitgliedschaft in einer Burschenschaft nicht dem Geiste des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entspreche, das der „Schaffung eines Antidiskriminierungsklimas in Deutschland “ dienen soll.

Allerdings bezweifelte die Bundesregierung bereits vor über vier Jahren, daß die Regelungen des AGG bei Studentenverbindungen angewendet werden könnten. Laut ihrer aktuellen Antwort sieht die Bundesregierung auch keine Veranlassung, die internen Auseinandersetzungen der Burschenschaft über die Zugehörigkeit zum deutschen Volk als eine Form des Rassismus zu bewerten. (vo)

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