So schnell wie bei der Erhöhung der Diäten und der Parteienfinanzierung hat der Bundestag lange nicht mehr gearbeitet. In acht Tagen war alles vorbei: die erste Lesung des Gesetzentwurfs, die Ausschußberatung, die zweite und dritte Lesung und die Zustimmung im Bundesrat. Doch die Eile hatte ihren hintergründigen Zweck; die Öffentlichkeit sollte gar nicht erst zur Besinnung kommen, und das gelang perfekt. Voller Genugtuung konstatierte etwa der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, wie positiv das Vorhaben von manchen Medien aufgenommen worden sei.
Für den oberflächlichen Beobachter hatte es ja auch ganz harmlos geklungen. Die Diäten und die staatliche Parteienfinanzierung waren jahrelang nicht angehoben worden. War da eine Anpassung nicht recht und billig? In Wahrheit wirft das Gesetz viele Fragen auf: Warum wurde kleinen Parteien der Zuschuß massiv gekürzt? Warum wurden die Extra-Diäten der Ersten Geschäftsführer der Unions- und der SPD-Fraktion nicht diskutiert? Vielleicht weil das Bundesverfassungsgericht solche Zulagen schlicht für verfassungswidrig erklärt hat? Diese Fragen – und viele andere – sollten gar nicht erst aufkommen. Deshalb die große Eile.
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Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim ist Verfassungsrechtler an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.