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Marc Jongen, ESN Fraktion
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Genuntersuchung: Bundestag erlaubt PID

Genuntersuchung: Bundestag erlaubt PID

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Genuntersuchung
 

Bundestag erlaubt PID

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bleibt in Deutschland erlaubt. Für einen entsprechenden Antrag stimmten am Donnerstag im Bundestag 326 Abgeordnete. Auf den Antrag für ein Verbot der Gentests an künstlich erzeugten Embryonen entfielen 260 Stimmen.
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BERLIN. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bleibt in Deutschland erlaubt. Ein entsprechender Antrag um die Abgeordneten Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Linkspartei) und Jerzy Montag (Grüne) enthielt am Donnerstag im Bundestag die notwendige Mehrheit.

Danach dürfen Paare künftig unter bestimmten Voraussetzungen Gentests an ihren durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryonen durchführen lassen, zum Beispiel wenn eine genetische Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit besteht. Für den Antrag stimmten 326 Abgeordnete.

Warnung vor „Designer-Kindern“

Für ein Verbot der PID sprachen sich 260 Abgeordnete aus. Dieser Antrag war von einer Gruppe Parlamentarier um die Abgeordneten Volker Kauder (CDU), Birgitt Bender (Grüne), Andrea Nahles (SPD), Pascal Kober (FDP) und Kathrin Vogler (Linkspartei) eingebracht worden. Darin warnten sie vor der Gefahr von „Designer-Kindern“ und einer Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben.

Ein dritter, vermittelnder Antrag, der PID zwar grundsätzlich verbietet, jedoch Ausnahmen gestattet, erhielt 58 Stimmen. 

Bei der Abstimmung war die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden, so daß die Abgeordneten – wie eigentlich vom Grundgesetz vorgesehen – frei nach ihrem Gewissen abstimmen konnten. (krk)

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