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Anlagestrategie: Berliner Landesbank verkauft Scharia-konformen Fonds

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Anlagestrategie
 

Berliner Landesbank verkauft Scharia-konformen Fonds

Die Landesbank Berlin vertreibt seit April eine „Scharia-konforme“ Geldanlage. Unter dem Motto „Risikooptimiert und Scharia-konform in Aktien weltweit investieren“ bewirbt das Finanzinstitut den hauseigenen Investmentfonds QES Islamic Finance. Das Produkt sei zertifiziert vom Zentralrat der Muslime in Deutschland, teilt die landeseigene LBB weiter mit
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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LBB wirbt für „Schria-konforme“ Investmentfonds, die vom Zentralrat der Muslime zertifiziert sind Foto: LBB Montage: JF

BERLIN. Die Landesbank Berlin vertreibt seit April eine „Scharia-konforme“ Geldanlage. Unter dem Motto „Risikooptimiert und Scharia-konform in Aktien weltweit investieren“ bewirbt das Finanzinstitut den hauseigenen Investmentfonds QES Islamic Finance. Das Produkt sei zertifiziert vom Zentralrat der Muslime in Deutschland, teilt die landeseigene LBB weiter mit.

„Islamic Finance bezeichnet die Anwendung von moralischen und sozialen Normen der Scharia (islamisches Rechtssystem) im Finanzwesen“, heißt es in der Prospektwerbung. Das Geld der Anleger wird daher nicht in Geschäfte investiert, bei denen es um die Herstellung von und den Handel mit Alkohol, Tabak oder Schweinefleisch geht. Ferner sind Zinsgeschäfte, Versicherung, Rüstungsgeschäfte und Unterhaltungsindustrie (Casinos, Wetten, Glücksspiel, Musik, Kino, Film, Pornographie) tabu. Die Finanzen der Unternehmen, deren Aktien erworben werden, müssen solide sein. Über die Scharia-konforme Tadellosigkeit wacht ein fünfköpfiges Gremium von islamischen Gelehrten.

Als Scharia werden die gesellschaftlichen und religiösen Verhaltensregeln des Islam bezeichnet. Der Begriff ist nicht eindeutig definiert. Fest steht, daß sich auch Fundamentalisten auf die Scharia berufen. Sie sieht zudem eine Ungleichbehandlung von Muslimen und Nichtmuslimen vor, sobald die Muslime in der Mehrheit sind, und beinhaltet Regeln, die stark von christlichen Wertmaßstäben abweichen, beispielsweise Vielweiberei. Einige Staaten wenden zudem harte Körperstrafen an. So wurde vor wenigen Wochen ein Mann in Somalia wegen Ehebruchs unter Berufung auf die Scharia gesteinigt.

Die LBB wollte sich zu diesem Investmentfonds nicht äußern. (rg)

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