BERLIN. Zwangsverheiratung stellt künftig einen eigenen Straftatbestand dar. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossen. Bisher waren Zwangsheiraten nur als Nötigung geahndet worden. Das Höchststrafmaß soll, wie bisher, bei fünf Jahren liegen.
Die Bundesregierung will mit der neuen Regelung die Opfer erzwungener Ehen weiter stärken. Frauen und Mädchen, die nach ihrer Heirat ins Ausland verschleppt werden und die eine positive Integrationsprognose haben, wird zukünftig ein Rückkehrrecht nach Deutschland eingeräumt.
Die Bundesbeauftragte für Migration und Integration, Maria Böhmer (CDU), bezeichnete das neue Gesetz als konsequente Ächtung der Zwangsehe.: „Wenn Frauen gegen ihren Willen verheiratet werden, ist dies eine Menschenrechtsverletzung, die entschieden bekämpft werden muß.“ Böhmer betonte, in Deutschland gäbe es keinen Platz für Parallelgesellschaften.
„Frauenfeindliche Symbolpolitik“
Insgesamt wurden zahlreiche Änderungen im Ausländer- und Aufenthaltsrecht angenommen. Um Scheinehen unattraktiver zu machen, wurde die Mindestdauer, die nötig ist, damit ein ausländischer Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, von zwei auf drei Jahre angehoben. Gleichzeitig wurde die Anwesenheitspflicht für Asylbewerber gelockert, um ihnen mehr Möglichkeiten bei der Arbeitssuche oder beim Schulbesuch einzuräumen.
Die Opposition hat die neuen Regelungen im Ausländerrecht scharf kritisiert. Die Verlängerung der Mindestdauer für Ehen zum Erhalt der Staatsbürgerschaft sei „schäbig“, sagte der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler. Die Bundesregierung betreibe eine „frauenfeindliche Symbolpolitik, die weder christlich noch liberal“ sei.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, warf der Regierung vor, im Angesicht der Landtagswahlen auf „rechtspopulistischen Stimmenfang“ zu gehen. Aus Sicht der Linken sei das Dokument eine „Absage an eine offene und humane Integrationspolitik.“ In dieser Form sei das Gesetz „reine Heuchelei“. (ho)