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Quotenrassismus

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Ernst Jünger schildert irgendwo in seinem Werk einen Club im alten Südafrika, vor dem ein Türsteher mit unbestechlicher Gründlichkeit die Rasseprüfung vornahm. Entscheidendes Kriterium seien die Fingerkuppen gewesen, denn unter den Fingernägeln sei jede noch so kleine farbige Abweichung eindeutig zu erkennen. Und derart entlarvte Farbige mußten draußenbleiben, auch wenn sie sonst noch so hellhäutig, blond oder blauäugig daherkamen. Solche Erkenntnisse könnten demnächst in ganz anderer Form wieder in Gebrauch kommen.

Denn die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, hat sich für mehr Migranten im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Jeder Fünfte in Deutschland habe einen Migrationshintergrund, sagte sie der Rheinischen Post.

Dies müsse „angemessen“ auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gelten, so die CDU-Politikerin. „Besonders dringend benötigen wir mehr Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen mit Migrationshintergrund“, sagte Böhmer. Auch im Polizeidienst, bei der Feuerwehr und in kommunalen Verwaltungen sei ein verstärkter Einsatz von Migranten richtig.

Rassismus im Grundgesetz nicht vorgesehen

Nun mag Frau Böhmer es ja gut gemeint haben. Leider bringen deutsche Politiker neben hartem Lobbyismus für die eigene Klientel derzeit oft wenig anderes zustande, als gutgemeinten Unsinn zu reden, insofern läge dieser Gedanke nah.

Wenn man sich nur im Ansatz ausmalt, welche Gesetzgebung für die Umsetzung eines solchen Vorschlags nötig wäre, dann findet man sich im Handumdrehen im Lande der Apartheid wieder, wenn nicht gleich beim Gesetzentwurf zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Die Phrase vom Migrationshintergrund ist zweifellos geeignet, eine ungefähre Abschätzung der Zahl der Zuwanderer und ihrer Kinder in Deutschland zu liefern.

Aber was ist schon ein „Migrant“, wenn es im Einstellungsverfahren hart auf hart darauf ankommt? Reicht ein albanischer Großvater oder sollen es zwei sein? Jahr der Zuwanderung, geboren in der zweiten, dritten oder vierten Generation? Welche Migrantengruppe? Reichen eine türkische Oma und eine kurdische Mutter, um trotz zweier polnischer Großeltern noch in der Türkenmigrantenquote unterzukommen? Fragen über Fragen. Am besten mal im Grundgesetz nachlesen, daß Rassimus dort nicht vorgesehen ist, möchte man der Integrationsbeauftragten raten.

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