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Verjährtes Recht

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Ungeachtet der Tatsache, daß die Zwangsmitgliedschaft in der Studentenschaft ein schwerwiegender Eingriff in das Freiheitsrecht eines jeden Studenten ist, der nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Studentenschaft – also der Allgemeine Studierenden-Ausschuß AStA – rein hochschulpolitische Belange wahrnimmt, sympathisieren Vertreter von SPD, Grünen und Linken stets mit allgemeinpolitischen Aktivitäten der Studentenschaften. Daher braucht es nicht wundern, wenn im rot-rot regierten Berlin Zwangsgelder gegen den AStA der Humboldt-Universität wegen dessen rechtswidriger allgemeinpolitischer Betätigung nicht vollstreckt werden und verjähren. So etwas muß und soll wohl auch abschreckend für potentielle Kläger gegen allgemeinpolitisch tätige Studentenschaften wirken. Schließlich klagt der einzelne Student auf eigenes Risiko. Er trägt das Kostenrisiko und vollstreckte Ordnungsgelder kassiert der Staat, nicht er.

Dennoch darf das negative Berliner Beispiel nicht überbewertet werden, denn in anderen Bundesländern wurden die Ordnungsgelder nicht nur vollstreckt, sondern die Verantwortlichen im AStA auch noch wegen der zu zahlenden Ordnungsgelder wegen Untreue verurteilt. In Berlin hatte der AStA der Humboldt-Uni noch einmal Glück gehabt, aber keineswegs einen Freibrief bekommen.

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