Seit knapp zwei Jahrhunderten sind in Großbritanniens Kriegen auch nepalesische Freiwillige im Einsatz. Schieden die „Gurkhas“ wieder aus den Streitkräften aus, ließ es der Dienstherr in der Vergangenheit jedoch zumeist an Dankbarkeit mangeln. Allen Veteranen, deren Dienstzeitende vor 1997 lag, wurde eine Aufenthaltsgenehmigung im Königreich bislang nur unter so restriktiven Bedingungen erteilt, daß die allermeisten von ihnen die Heimreise in den Himalaya antreten mußten.
Dies wird sich nun ändern. Die britische Innenministerin Jacqui Smith kündigte an, daß in Zukunft allen Gurkhas, die mindestens vier Jahre in der Armee gedient haben, und darüber hinaus deren Ehefrauen und minderjährigen Kindern ein Bleiberecht eingeräumt wird. Sie rechnet damit, daß etwa 10.000 bis 15.000 ehemalige Soldaten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, da das Bedürfnis der Bewohner Nepals, ihr weiterhin instabiles und wirtschaftlich perspektivloses Land zu verlassen, ungebrochen ist.
Die britische Initiative ist aber nicht bloß ein Beispiel dafür, wie dem Flüchtlingsdruck von morgen bereits heute die Spitze genommen werden kann, indem man die Migration in legale Bahnen lenkt und sich zudem die Entscheidung darüber vorbehält, wer aufgenommen werden soll und wer nicht. Sie gibt zugleich einen Hinweis darauf, wie die Streitkräfte der westlichen Hemisphäre den unweigerlich auf sie zukommenden Rekrutierungsproblemen begegnen können.
In nahezu allen Mitgliedstaaten von Nato und EU nimmt nicht nur die Stärke der Geburtsjahrgänge kontinuierlich ab. Auch die Zahl jener, die prinzipiell keine Lust haben, erst einmal ihre berufliche Existenz aufbauen wollen oder einfach nur zu dick und unsportlich sind, wächst stetig. Anstatt mit kostspieligen Attraktivitätssteigerungsprogrammen um Unwillige und Unfähige zu buhlen, wäre es effizienter, die Nachwuchsgewinnung von vornherein auf Schwellen- und Entwicklungsländer auszurichten, deren Bevölkerungspyramide noch nicht auf dem Kopf steht. Diese Zielgruppe dürfte sogar mit einer nach bisherigen Maßstäben exorbitant geringen Besoldung zufrieden sein, so sie denn nach der Dienstzeit eine Aufenthaltsgenehmigung oder gar die Staatsbürgerschaft erwarten kann.
Der Staat hätte damit zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Er könnte die Personalkosten für die Streitkräfte reduzieren und zugleich eine geordnete Zuwanderung von jungen Leistungsträgern von morgen fördern, deren staatsbürgerliches Verantwortungsbewußtsein sich bereits bewährt hat.