BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Rechtmäßigkeit der vom Bundestag gegenüber der NPD verhängten Strafzahlung bestätigt. Allerdings reduzierte das Gericht die Höhe der Sanktion von rund 2,5 Millionen Euro um fast die Hälfte auf etwa 1,27 Millionen Euro.
Die NPD muß diese Summe an die Bundestagsverwaltung zahlen, da sie für das Jahr 2007 einen fehlerhaften Rechenschaftsbericht abgegeben hatte. In einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts heißt es, die zweite Kammer habe „die von der Bundestagsverwaltung gerügten Verstöße gegen das parteienrechtliche Transparenzgebot“ bestätigt.
Staatliche Mittel nicht in voller Höhe ausgewiesen
Die NPD habe es unterlassen, die für das Jahr 2007 festgesetzten staatlichen Mittel in voller Höhe auszuweisen. Stattdessen habe die Partei auf der Einnahmenseite bei der Position „Staatliche Mittel“ unzulässigerweise nur den Betrag angegeben, der sich nach Abzug einer von ihr im selben Jahr geleisteten Rückzahlung an den Bundestag ergeben hatte.
Dadurch werde das Ausmaß der tatsächlichen Parteienfinanzierung nicht hinreichend deutlich. Entgegen der Rechtsauffassung des Bundestages könne dieser Verstoß jedoch nur einmal sanktioniert werden, „auch wenn er sich auf der Ausgabenseite nochmals auswirke“.
Daher habe das Gericht die Höhe der Strafzahlung reduziert. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich. (vo)