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Marc Jongen, ESN Fraktion

Peinliche Entgleisungen gegen die Wackes

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Peinliche Entgleisungen gegen die Wackes

 

Peinliche Entgleisungen gegen die Wackes

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Cato, Palmer, Exklusiv

Wer in den Sommermonaten oder zur Zeit der Weinlese die beschaulichen Orte der elsässischen Weinstraße bereist oder in das dem Saarland angrenzende Lothringen verschlagen wird, erinnert sich angesichts der wechselvollen Geschichte dieser Region kaum an die sogenannte „Affäre von Zabem“, die Elsaß-Lothringen am Vorabend des Ersten Weltkrieges in den Fokus des europäischen Medieninteresses rücken ließ. Was an einem sonnigen Vormittag des 28. Oktober 1913 auf einem Exerzierplatz in der kleinen elsässischen Stadt Zabern unter Rekruten eines dort stationierten Infanterieregiments begann, hatte seinen historischen Ursprung im Ergebnis des Krieges von 1870/71. Im Frankfurter Frieden vom 10. Mai 1871, der den Krieg formell beendete, hatte der preußische Ministerpräsident und Reichskanzler Otto von Bismarck, auch unter dem Druck der Militärführung, auf der Abtretung des seit dem Ende des 17. Jahrhunderts von Frankreich annektierten alten deutschen Kulturlandes Elsaß und Teilen Lothringens einschließlich der Festung Metz bestanden. Von deutscher Seite wurden diese Landesteile in erster Linie als militärisches Bollwerk gegenüber eventuellen französischen Revanchebestrebungen angesehen und dementsprechend mit einer starken militärischen Präsenz überzogen, die auch die kleine Stadt Zabern einschloß. Elsässer empfanden sich als Deutsche zweiter Klasse Vordergründig entzündete sich die Zaberner Affäre an einer Kasernenhofblüte, wie sie nicht nur für die Armee der Kaiserzeit typisch war. Der Anlaß war eher banal. Während einer Instruktionsstunde über das Verhalten im Umgang mit Einheimischen ermahnte der junge Leutnant Günter Freiherr von Forstner aus der 5. Kompanie des Infanterieregiments 99 die Rekruten, falls man von ein paar „Wackes“ angegriffen wurde, solle man sich „seiner Haut erwehren und ordentlich sein Seitengewehr gebrauchen“, und beendete seine Instruktionen mit den Worten: „Und wenn Sie dabei so einen ‘Wackes’ über den Haufen stechen, schadet es auch nichts.“ Die Wirkung der markigen Worte wurden noch durch den Hinweis auf eine ausgelobte Belohnung von zehn Mark potenziert, die der begleitende Feldwebel zusätzlich um weitere drei Mark erhöhte. Wenngleich preußischen Offizieren, die ins Elsaß kommandiert wurden, per Erlaß verboten war, sich solcher Schimpfworte zu bedienen, kam es immer wieder zu verbalen Ausfällen. Tags darauf wurde die örtliche Presse durch elsässische Rekruten, die sich durch das Schimpfwort „Wackes“, was soviel wie „Strolch“, „Bummler“ oder „Taugenichts“ bedeutet, beleidigt fühlten, über die rüden Worte des naßforschen Leutnants informiert. Damit nahm eine Angelegenheit ihren Lauf, die zu einem politischen Beben führen sollte, dessen Wellen bis in die deutsche Reichshauptstadt zu spüren war. Am 6. November 1913 brachte der Zaberner Anzeiger einen Bericht über die Ereignisse in der Zaberner Kaserne unter der Überschrift „Der neueste Fall“. Der Presseartikel löste eine spontane Empörung unter den Zaberner Bürgern aus, zumal sich ein Großteil des elsässischen Bürgertums trotz der kulturellen Wurzeln und der räumlichen Nähe zu Deutschland politisch und kulturell auch weiterhin Frankreich zugehörig empfand. Aber auch unter jenen Elsässern mit festverwurzelten familiären Banden nach Deutschland bestand ein erhebliches Maß an Unzufriedenheit, denn durch die von Bismarck vollzogene Annexion wurde Elsaß-Lothringen nicht zu einem gleichberechtigten Bundesstaat innerhalb des deutschen Reiches, da ihm lediglich der Status als „Reichsland“ zugebilligt wurde. So empfanden sich viele Elsässer auch vierzig Jahre nach der Annexion immer noch als Deutsche zweiter Klasse. Da den meisten preußischen Offizieren in Elsaß-Lothringen wiederum jegliches Verständnis für die aus langer Zugehörigkeit des Elsaß zu Frankreich erwachsene kulturelle und politische Bindung fehlte, fühlten sie sich wie Besatzungssoldaten im Feindesland. Entsprechend schroff gestaltete sich der Umgangston mit der Bevölkerung. Die mentale Distanz und die inneren Ressentiments auf beiden Seiten trugen bereits bei geringfügigen Konflikten zu empfindlichen Überreaktionen bei. Anstatt seitens der lokalen Militärführung für eine Entspannung zu sorgen, ordnete der Regimentskommandeur von Zabern, Oberst von Reuter, an, daß sich preußische Offiziere zu Gängen in der Stadt nur noch mit einer Wache unter Gewehr zu begeben haben. Unterstützung fand der Oberst durch den kommandierenden General in Straßburg, Berthold von Deimling, der sich bereits im Krieg im Deutsch-Südwestafrika einen Namen als kompromißloser Militärführer gemacht hatte. Kurze Zeit später wartete der Zaberner Anzeiger mit neuen Enthüllungen auf. Nach Informationen von Rekruten hatte Leutnant von Forstner offenbar in einer Instruktionsstunde mit den Worten vor dem Eintritt in die Fremdenlegion gewarnt: „Auf die französische Fahne könnt ihr scheißen!“ Dieser Vorfall brachte das Faß nunmehr zum Überlaufen, jetzt beschäftigte sich auch die französische Presse mit den Ereignissen in Zabern. In Zabern wurden die preußischen Offiziere zum öffentlichen Gespött. Aufgrund der zunehmenden Zusammenstöße der Bevölkerung mit den preußischen Militärs ordnete Oberst von Reuter am 28. November den Belagerungszustand an. Trotz der drakonischen Ordnungsmaßnahmen, die historisch betrachtet ein Novum darstellten, versammelten sich an diesem Tag erneut vornehmlich jüngere Bürger, um gegen das Auftreten der Preußen zu protestieren. Bei einem Zusammenstoß auf dem Marktplatz von Zabern kam es zu einer wahllosen Massenverhaftung aller Anwesender, derer man habhaft werden konnte. Diese Massenverhaftung von Bürgern war nicht nur eine völlig unverhältnismäßige Überreaktion, sondern stellte zudem ein gesetzwidriges Vorgehen dar, das beispiellos war. Doch anstatt nunmehr zu einer drastischen Entspannung der Situation beizutragen, gossen die übergeordneten Militärbehörden nur noch weiter Öl ins Feuer. General Deimling, der noch am Abend des 28. November von den Vorfällen in Zabern unterrichtet wurde, billigte uneingeschränkt das Vorgehen der lokalen Einheiten. Für ihn galt es ein Exempel zu statuieren: „Mars regiert die Stunde!“ Symbol für Ungleichheit von Militär und ziviler Macht Durch anreisende Korrespondenten aus dem In- und Ausland erhielten die Ereignisse von Zabern eine Dimension, die man seit der Daily Telegraph-Affäre (JF 44/08) nicht mehr gekannt hatte. Längst stand nicht mehr nur das Fehlverhalten einzelner Offiziere im Kreuzfeuer der Kritik, sondern es ging inzwischen vielmehr um eine Grundsatzfrage, die an den Kern der deutschen Verfassungsordnung rührte und das ungleiche Verhältnis von militärischer und ziviler Macht betraf. Noch deutlicher als im Deutschen Reich selbst wurde dies in der öffentlichen Meinung des Auslands, besonders in Frankreich, zum Ausdruck gebracht, wo Zabern in der französischen Presse zum Sinnbild eines sich über alle rechtlichen Schranken hinwegsetzenden preußischen Pickelhauben-Regiments stilisiert wurde. Doch bevor der Reichstag in Berlin sich der Angelegenheit annahm, sorgte der Heißsporn von Forstner dafür, daß sich dieses Bild weiter verfestigen konnte. Als am 2. Dezember in der Nähe des Dorfes Dettweiler bei Zabern eine Abteilung Soldaten unter dem Kommando von Forstners während eines Übungsmarsches auf eine Gruppe von Arbeitern traf, erschollen beim Anblick des über die Grenzen von Zabern bekannten Leutnants die üblichen Schmährufe. Wutentbrannt befahl der so Titulierte, die Übeltäter festzunehmen. Die Soldaten konnten jedoch lediglich eines gehbehinderten 19jährigen Schustergesellen habhaft werden. Beim Versuch, sich dem Zugriff zu entziehen, verletzte Leutnant von Forstner den Ergriffenen mit seinem Säbel am Kopf. Nunmehr war die Lage völlig unhaltbar geworden. Am 3. Dezember trat der Reichstag zusammen, um über die Vorgänge in Zabern zu beraten, die sich inzwischen zu einer innenpolitischen Affäre entwickelt hatten. Reichkanzler Theobald von Bethmann-Hollweg, der im Juni 1909 Fürst von Bülow abgelöst hatte, versuchte sich in seiner Rede im Reichstag taktierend aus der Affäre zu ziehen, da er nicht das gleiche Schicksal wie sein Vorgänger erleiden wollte. Er tadelte zwar das Verhalten des Leutnants von Forstner als „grobe Ungehörigkeit“, sprach aber zugleich der Armee das Recht zu, ihre Autorität gegen alle Angriffe der Bevölkerung zu schützen. In der weiteren Aussprache wandte sich der neue Kriegsminister Erich von Falkenhayn in scharfer Rede im Parlament gegen eine rechtliche Würdigung des Verhaltens des Militärs und trug dazu bei, daß dem Kanzler mit überwältigender Mehrheit das Mißtrauen ausgesprochen wurde, was allerdings folgenlos blieb. Als unumgänglich allerdings erwies sich die kriegsgerichtliche Aufarbeitung des militärischen Verhaltens der Beteiligten. Bevor das kriegsgerichtliche Nachspiel einsetzte, konferierte Wilhelm II. einen Tag nach der Debatte im Reichstag mit dem Statthalter Graf von Wedel und General von Deimling im Schloß von Zabern über den notwendigen Handlungsbedarf. Das wichtigste Ereignis der Besprechung war die Verlegung der beiden in Zabern stationierten Regimenter, die weniger als Maßregelung des Militärs, sondern vielmehr als Bestrafung der Zaberner Bürger zu verstehen war, da die Bevölkerung durch diese Maßnahme empfindliche wirtschaftliche Einbußen hinzunehmen hatte. In der Kriegsgerichtsverhandlung wurden zunächst die drei Rekruten verurteilt, die den Vorgang der Beschimpfungen publik gemacht hatten. In der anschließenden Verhandlung gegen Leutnant von Forstner wurde dieser wegen Körperverletzung zunächst zu 43 Tagen Gefängnis verurteilt, jedoch in der Berufungsverhandlung freigesprochen. „Das Bürgertum hat eine Niederlage erlitten“ Das Gericht schloß sich voll der Argumentation der Verteidigung an: Der Leutnant habe sich durch den Schuster subjektiv bedroht gefühlt, womit der Tatbestand der „Putativnotwehr“ erfüllt gewesen sei. Die Farce der juristischen Aufarbeitung setzte sich mit dem Prozeß gegen Oberst von Reuter im Januar 1914 fort. Ein voreingenommenes Gericht bemühte sich in seinem Fall, den vom Kriegsministerium und besonders vom Kaiser für unabdingbar erachteten Vorrang der militärischen vor der zivilen Kommandogewalt als unmittelbar einleuchtendes Prinzip deutlich herauszustreichen. Wie Leutnant von Forstner wurde auch Oberst von Reuter von allen Anklagepunkten freigesprochen. Im Nachgang zur Zaberner Affäre urteilte die Frankfurter Zeitung am 12. Januar 1914: „Das Bürgertum hat eine Niederlage erlitten. Das ist das eigentliche und sichtbare Zeichen des Zaberner Prozesses. (…) In der Auseinandersetzung zwischen Militärgewalt und Zivilgewalt hat das Kriegsgericht das Recht der unbeschränkten Herrschaft der ersteren gegenüber dem Bürgertum statuiert.“ Tatsächlich war der Ausgang der Prozesse ein Triumph für die Militärs. Ende Januar 1914 zog Statthalter Graf von Wedel, dessen Name für eine Politik des Ausgleichs in Elsaß-Lothringen stand, die Konsequenzen und erklärte seinen Rücktritt. Gleichzeitig wurde Oberst von Reuter mit Zeichen des kaiserlichen Wohlwollens überhäuft: Er wurde zum Kommandeur eines Regiments in Frankfurt an der Oder ernannt, an dessen Spitze sein Vater 1870 gefallen war, und er erhielt den Roten Adler-Orden dritter Klasse mit Schleife — zur damaligen Zeit eine hohe Auszeichnung. Einziges materielles Ergebnis dieser Affäre bestand in der Kodifizierung und Spezifizierung der Dienstvorschrift für den Waffengebrauch des Militärs, die in revidierter Form noch vor dem Kriegsbeginn 1914 erschien. Foto: Wachablösung preußischer Truppen vor der Hauptwache in Metz um 1910: Wie Besatzungssoldaten im Feindesland

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