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„Grundsätzlich ein demokratisches Land“

„Grundsätzlich ein demokratisches Land“

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„Grundsätzlich ein demokratisches Land“

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Für Neonazis gilt in Deutschland nur eingeschränkte Meinungsfreiheit.“ Außerdem würde rechtsextremistischen Gruppen die Versammlungs-, Presse-, und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt. Zu diesen Erkenntnissen gelangt das amerikanische Außenministerium in seinem alljährlich erscheinenden Menschenrechtsbericht, der in der vergangenen Woche in Washington von Außenministerin Condoleezza Rice vorgestellt wurde und in den neben Deutschland fast 200 weitere Staaten Eingang gefunden haben. Grundsätzlich sei Deutschland ein demokratisches Land, das die Menschenrechte respektiere, heißt es in dem Bericht. Es gebe freie Wahlen und Frauen und Männer seien im großen und ganzen gleichgestellt – schließlich gebe es erstmals auch eine Bundeskanzlerin. Auch gebe es in Deutschland keine politischen Gefangenen, oder politisch-motivierte Folter. Zudem würden hierzulande Menschen nicht einfach von der Straße „verschwinden“. Trotz dieser positiven Bewertung in zentralen Fragen der Menschenrechte hat Deutschland dennoch Eingang in den Menschenrechtsbericht des Ministeriums gefunden. Die Kritik der amerikanischen Außenpolitiker: Auch im vergangenem Jahr habe es in Deutschland Übergriffe auf religiöse und ethnische Minderheiten gegeben – auch wenn es für diese Art der Gewalt keine spezifischen Statistiken gebe. Die Verfasser stützen sich in dem entsprechenden Abschnitt ihres Berichtes daher vor allem auf die Berichterstattung in den Medien. Während die Aufnahme von ausländerfeindlich motivierten Straftaten in den Menschenrechtsbericht des amerikanischen Außenministeriums nicht überrascht, dürften einige der weiteren Punkte in dem Bericht bei einigen deutschen Politikern auf Unverständnis stoßen. Denn die amerikanischen Diplomaten kritisieren auch die Einschränkung der Meinungsfreiheit von „Neonazis“ in Deutschland. Außerdem beklagen sie mangelnde Hilfeleistungen des deutschen Staates gegenüber unterdrückten moslemischen Frauen. Zwangsheiraten moslemischer Frauen Das amerikanische Außenministerium erwähnt in seiner Aufzählung unter anderem Eingriffe in die Versammlungsfreiheit rechtsextremistischer Gruppen. Als Beispiel wird die im vergangenen Jahr von Bundestag und Bundesrat beschlossene Verschärfung des Demonstrations- und Versammlungsrechtes erwähnt, die es ermöglicht, Veranstaltungen wie die jährlich in Wunsiedel stattfindende Gedenkveranstaltung für Rudolf Heß leichter zu verbieten. Auch die Pressefreiheit in Deutschland ist ein Thema: Grundsätzlich werde die freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit von der Bundesregierung gewährleistet. Allerdings gebe es immer wieder Ausnahmen. Der Report kritisierte in diesem Zusammenhang vor allem die Razzia in der Redaktion der Zeitschrift Cicero im vergangenen Jahr. Unter Einschränkung der freien Meinungsäußerung zählt der Bericht aber auch, daß das Leugnen des Holocaust in Deutschland gesetzlich verboten ist. Zudem wird kritisiert, daß Internetseiten mit rechtsextremistischen oder volksverhetzenden Inhalten in Deutschland mit Verweis auf den Volksverhetzungs-Paragraphen im Strafgesetzbuch blockiert werden könnten. In dem Abschnitt „Diskriminierung“ wird schließlich die Zwangsverheiratung von moslemischen Frauen in Deutschland hervorgehoben. Dem Bericht zufolge sind schätzungsweise die Hälfte der türkischen Frauen in Deutschland zur Heirat gezwungen worden – trotz gesetzlichen Verbots. Es sei sehr schwer genaue Zahlen zu nennen, da es keine Statistiken gebe und die Dunkelziffer vermutlich sehr hoch sei. Der Bericht betont, daß die Zwangsehe oft zur häuslichen Gewalt führe. Außerdem würden Frauen häufig gegen ihren Willen zurück in ihr Herkunftsland geschickt, um dort verheiratet zu werden. In das Visier der Verfasser sind zudem die in Deutschland verübten Ehrenmorde von Einwanderern geraten. Der Bericht erwähnt in diesem Zusammenhang den Fall von Hatun Sürücü. Die junge Türkin wurde von ihren Brüdern vor einem Jahr in Berlin auf offener Straße erschossen (JF 11/05). Der „Human Rights Report“ des amerikanischen Außenministeriums im Internet: www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2005/index.htm

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