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Umgang mit Bürgern: Transformiert Spaniens Steuerpraxis das Land in einen Schurkenstaat?

Umgang mit Bürgern: Transformiert Spaniens Steuerpraxis das Land in einen Schurkenstaat?

Umgang mit Bürgern: Transformiert Spaniens Steuerpraxis das Land in einen Schurkenstaat?

Die Sängerin Shakira mit ihrem Anwaltsteam in Barcelona, Spanien: Wer Einspruch gegen einen Entscheid des Fiskus einlegen will, muss erst die angefochtene Steuerforderung begleichen. Foto: picture alliance / abaca | Europa Press/ABACA
Die Sängerin Shakira mit ihrem Anwaltsteam in Barcelona, Spanien: Wer Einspruch gegen einen Entscheid des Fiskus einlegen will, muss erst die angefochtene Steuerforderung begleichen. Foto: picture alliance / abaca | Europa Press/ABACA
Die Sängerin Shakira mit ihrem Anwaltsteam in Barcelona: Wer Einspruch gegen einen Entscheid des Fiskus einlegen will, muss erst die angefochtene Steuerforderung begleichen. Foto: picture alliance / abaca | Europa Press/ABACA
Umgang mit Bürgern
 

Transformiert Spaniens Steuerpraxis das Land in einen Schurkenstaat?

Boni für Steuerbeamte, Vorauszahlungspflicht und rückwirkende Streichungen: Wie Spaniens Fiskus Gutverdiener und Investoren systematisch unter Druck setzt – und warum das auch für Deutschland relevant ist.
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Shakira Isabel Mebarak Ripoll bekommt 50 Millionen Euro vom Finanzamt zurück, entschied Spaniens Oberster Gerichtshof (TS). Es steckt weit mehr dahinter als die privaten Steuerverhältnisse des in Spanien, Florida und den Bahamas lebenden Weltstars. Spaniens Finanzbehörden werden so übergriffig, dass es internationale Wogen schlägt. Die Steuerbehörde AEAT, im Volksmund „Hacienda“ genannt, ist nicht nur unbeliebt, sondern gefürchtet.

Grundübel ist die Anreizstruktur spanischer Finanzbeamter, die Zulagen abhängig von der festgesetzten Steuersumme erhalten. Nicht von den Steuern, die tatsächlich gezahlt werden, wenn alle Widersprüche und Gerichtsverfahren beendet sind, sondern von den nach der Steuererklärung festgesetzten Werten. Es ist von Zulagen in Höhe von 1,4 Prozent die Rede. In Shakiras Fall bekamen die zuständigen Beamten vermutlich 700.000 Euro an Zulagen. Die dürfen sie trotz des TS-Urteils behalten, denn die Boni gibt es eben aufgrund der festgesetzten Forderungen, nicht der realisierten Einnahmen. Es ist das gleiche Problem schlecht strukturierter Anreize wie bei den Banker-Boni vor 2008, die auf Buchgewinne gezahlt wurden, auch wenn die nie realisiert werden konnten oder sogar in Verluste kippten.

Einsprüche und Prozesse können ein Jahrzehnt oder länger dauern

Spaniens Steuerbeamte haben folglich einen starken Anreiz, Gesetze nicht nur großzügig auszulegen, sondern auch über die Stränge zu schlagen. Verschlimmert wird diese Ausgangslage noch durch eine Trumpfkarte, die Hacienda einem Druckmittel gegen Steuerzahler gibt: Wer Einspruch gegen einen Entscheid einlegen will, muss erst die angefochtene Steuerforderung begleichen. Einsprüche und Prozesse können ein Jahrzehnt oder länger dauern, in denen der Steuerzahler den Betrag los ist.

Geht es um Steuerforderungen, die sich auf mehrere Jahre beziehen, kommt schnell eine ordentliche Summe zusammen. Jemand wie Shakira mit dreistelligem Millionenvermögen mag es sich leisten können, 50 Millionen Euro vorzuschießen, nur um Widerspruch einlegen zu können, und dann zehn Jahre auf Rückzahlung zu warten. Normalverdiener verlieren mangels liquider Mittel schnell die Chance auf einen Einspruch und müssen dann auch ungerechtfertigte Forderungen zahlen.

Steuervergünstigungen werden reihenweise annulliert

Eine Gruppe, die sich als Goldgrube für Hacienda erwiesen hat, sind Fachkräfte aus dem Ausland, die im Rahmen der Beckham-Regelung ins Land geholt wurden. Der englische Fußballer David Beckham war einer der ersten Nutzer der 2005 eingeführten Steuervergünstigung für neu zugezogene Fachkräfte sowie spanische Rückkehrer und wurde im Volksmund zum unfreiwilligen Namensgeber der Regelung. Etwa 11.000 Personen nahmen 2023 die Regel in Anspruch, bevor sie auf digitale Nomaden ausgeweitet wurde, was zu einem Massenandrang führte. Im Laufe der Jahre summierte sich die Gesamtzahl auf 37.000 Personen. Überwiegend handelt es sich um besserverdienende Angestellte in den oberen Steuerklassen. Bevor ein Neuankömmling die Vergünstigung beanspruchen kann, ist eine Genehmigung von AEAT erforderlich.

Und die werden nun reihenweise annulliert, oft rückwirkend auf mehrere Jahre. Noch schlimmer: Zusätzlich zu den Steuernachforderungen kommt eine Strafe von 100 bis 150 Prozent der Steuer dazu. Damit kommt auch bei Gutverdienern, die nicht unbedingt reich sind, schnell eine sechs- oder siebenstellige Forderung zusammen, die beglichen werden muss, damit man sie anfechten kann. Die Rücknahme der Genehmigung beruht meist auf Fehlern des Arbeitgebers, dem vorgeworfen wird, die gesetzlichen Anforderungen für die Begünstigung der Angestellten nicht zu erfüllen. Doch ist es nicht der Arbeitgeber, der sanktioniert wird, sondern der Angestellte, der oft auf Fehler des Arbeitgebers keinen Einfluss hat.

Spanien weigert sich zu zahlen – deutsche Unternehmen gehören zu den Verlierern

Einige Aspekte von Spaniens drakonischen Maßnahmen wurden 2022 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt. Die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen ist Gegenstand laufender Verfahren. Grundsätzliche Änderungen können aber nur von der Regierung selbst kommen. Die Übergriffe in Steuerfragen machen auch vor Investoren nicht halt. Anfang der 2000er hatte Spanien zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien internationales Kapital durch Steuersubventionen angelockt. Mindestens 13 Milliarden Dollar flossen in solche grünen Investitionen. Nach der Finanzkrise kratzte Spanien jeden Cent an Einnahmen zusammen, den es finden konnte.

Die Subventionen wurden 2013 gestrichen. Investoren zogen vor Schiedsgerichte wie das der Weltbank und bekamen Entschädigung zugesprochen. Doch Spanien weigert sich zu zahlen. Nicht bezahlte Schiedssprüche belaufen sich auf 50 innerhalb der EU mit einem Wert von zehn Milliarden Euro. Spanien schaffte es, diese EuGH-Schiedssprüche annullieren zu lassen. Auch deutsche Energieversorger wie Uniper gehören zu den Verlierern.

Nur kleine Gruppen von Gutverdienern lassen sich überhaupt melken

Anders die Lage bei zwei Dutzend Schiedssprüchen der Weltbank, die sich auf mindestens 1,5 Milliarden Dollar plus 350 Millionen an Zinsen und Anwaltshonoraren summieren, die von Gerichten in Australien, England und den USA bestätigt wurden. Anleger suchen jetzt weltweit nach Vermögenswerten, die zwangsversteigert werden können. Während der diesjährigen Fußballweltmeisterschaft herrschte kurz die Hoffnung, Gelder der spanischen Nationalmannschaft beschlagnahmen zu können, was aber nicht funktionierte.

Das Königreich Spanien ist derzeit auf dem Weg, zu einem Schurkenstaat wie Argentinien vor 15 Jahren zu werden, das Gerichtsurteile jahrelang ignorierte und Vermögenswerte vor dem Zugriff der Anleger verstecken musste.

Auch in Deutschland wird – trotz schuldenfinanzierter „Sondervermögen“ – das Steuergeld wegen der wachsenden Staatsausgaben knapp: für Energiewende/Klimapolitik, Militär, Soziales und Zuwanderung. Die Ausweitung der Wegzugsbesteuerung zielt auf die gleiche Gruppe international mobiler Gutverdiener ab. Die Einführung von bis zu 15 Jahren Haft bei Steuerdelikten verschafft den deutschen Behörden ein noch wirksameres Druckmittel als die Vorauszahlung der Steuerschuld vor einem Widerspruch. Die oberen zehn Prozent der Steuerzahler zahlen die Hälfte aller Einkommenssteuern. Die untere Hälfte leistet dabei so gut wie keinen Beitrag, lässt sich aber einreden, die obere Hälfte zahle nicht genug. Aus politischen Gründen lassen sich hier wie in Spanien nur kleine Gruppen von Gutverdienern melken, die in der Regel nicht auf Sympathien hoffen können.

Aus der JF-Ausgabe 35/26.

Die Sängerin Shakira mit ihrem Anwaltsteam in Barcelona: Wer Einspruch gegen einen Entscheid des Fiskus einlegen will, muss erst die angefochtene Steuerforderung begleichen. Foto: picture alliance / abaca | Europa Press/ABACA
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