BERLIN. Mindestens 548 Gleichstellungsbeauftragte (GB) haben 2025 in Deutschland über die staatliche Personalpolitik gewacht. Allein in Bundesgerichten, Bundesbehörden und Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung ist ihre Zahl seit 2020 von 369 auf 388 gestiegen. Das geht aus zwei Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der AfD-Bundestagsfraktion hervor, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegen.
Von den 388 Beauftragten unterlagen 338 dem Bundesgleichstellungsgesetz. Hinzu kamen 50 militärische Gleichstellungsbeauftragte und 160 bei der Bundesagentur für Arbeit.
Vollständig ist die Bestandsaufnahme damit noch immer nicht. Für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes besitzt die Bundesregierung keine umfassenden Zahlen. Daran solle sich auch nichts ändern. Eine entsprechende Erhebung sei gesetzlich nicht vorgesehen und künftig nicht beabsichtigt.
Gleichstellung ist reine Frauensache
Doch was macht ein Gleichstellungsbeauftragter eigentlich? Vereinfacht gesagt wacht er darüber, dass Frauen in der Personalpolitik des Staates nicht zu kurz kommen. Er sitzt mit am Tisch, wenn Mitarbeiter eingestellt, befördert, versetzt, abgemahnt oder entlassen werden. Der Beauftragte bekommt Bewerbungsunterlagen, prüft Entscheidungen und gibt ein förmliches Votum ab. Ignoriert die Behörde seine Einwände, kann er eine Begründung verlangen, Einspruch erheben und in bestimmten Fällen vor das Verwaltungsgericht ziehen. Seine Beteiligung beginnt noch vor der Befassung des Personalrats.
Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) macht ihn zum Teil der Personalverwaltung, stellt ihn bei seiner Gleichstellungsarbeit jedoch von Weisungen frei. Eigentlich muss es heißen, „stellt sie frei“ – kandidieren dürfen nämlich nur Frauen. Und auch gewählt wird ausschließlich von den Frauen der jeweiligen Behörde. Männer haben bei der Besetzung des Amtes weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht.
Das gilt auch in Behörden, in denen Frauen längst die Mehrheit bilden. In den Bundesministerien etwa lag ihr Anteil bei 55,9 Prozent. Im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren fast drei Viertel der Mitarbeiter weiblich. Bei der Bundesagentur für Arbeit betrug der Frauenanteil 71,9 Prozent.
Vollzeit für die Gleichstellung
Die 160 erfassten Gleichstellungsbeauftragten der Bundesagentur sind vollständig von ihren bisherigen Aufgaben entlastet. Drei arbeiteten in der Zentrale, zehn in den Regionaldirektionen, 69 in den Arbeitsagenturen und 78 in gemeinsamen Einrichtungen mit den Kommunen. Weitere Beauftragte, die nur teilweise oder überhaupt nicht freigestellt waren, konnte die Behörde nicht auswerten.
Der Gesetzgeber hat auch in den übrigen Bundesbehörden großzügig vorgesorgt. In Dienststellen mit weniger als 600 Mitarbeitern muss der Gleichstellungsbeauftragte mindestens die Hälfte seiner Arbeitszeit für das Amt erhalten. Ab 600 Mitarbeitern ist er vollständig freizustellen. Große Behörden müssen ihm zusätzlich einen eigenen Mitarbeiter und einen monatlichen Verfügungsfonds bereitstellen.
In den Gleichstellungsstrukturen des Verteidigungsressorts waren 60 Funktionsträger vollständig und drei teilweise freigestellt. Für den Rest der Bundesverwaltung fehlen genaue Angaben. Was die Freistellungen, zusätzlichen Mitarbeiter, Büroräume und Verfügungsfonds den Steuerzahler kosten, weiß die Bundesregierung laut Anfragebeantwortung nicht. Die Ausgaben werden nicht gesondert erhoben.

Ob es etwas bringt, weiß niemand
Überprüft wird die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ebenfalls nicht. Die Regierung kennt weder den Erfolg einzelner Stellen noch den Nutzen des gesamten Apparats. Kriterien, bei deren Erreichen Beauftragte wieder abgeschafft werden könnten, existieren nicht. Auch Erfahrungen anderer Länder haben die Ministerien bislang nicht interessiert. Die Bundesregierung besitzt nach eigener Auskunft keine Erkenntnisse darüber, ob Gleichstellungsbeauftragte im Ausland evaluiert werden. Bemühungen, solche Informationen zu beschaffen, hat es nicht gegeben.
Auf die Frage, ob seit 2020 eine Stelle gestrichen oder die Zahl der Beauftragten reduziert worden sei, antwortete sie: „Nein. Eine Streichung oder Reduktion der Zahl der GB ist nach dem BGleiG nicht vorgesehen.“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer forderte die Abschaffung des Amtes: „Deutschland braucht keine Gleichstellungsbürokratie, sondern eine schlanke Verwaltung, die sich in den Dienst der Bürger stellt. Hunderte Stellen sind für eine Aufgabe freigestellt, deren Nutzen nie überprüft wurde und deren Kosten die Bundesregierung lieber verschweigt. Die Gleichstellungsbeauftragten gehören abgeschafft.“






