SCHWERIN. Der Vertreter der SPD im Landeswahlausschuss Mecklenburg-Vorpommern, Claus Tantzen, hat als einziges Mitglied des Gremiums die Landesliste der AfD zur kommenden Wahl abgelehnt. Trotz der Gegenstimme wurden alle AfD-Kandidaten zugelassen. Tantzen ist ein Mitarbeiter der Landesregierung und langjähriger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion – momentan des sozialdemokratisch geführten Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt von Minister Till Backhaus.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Enrico Komning verurteilte Tantzens Stimmverweigerung gegenüber der JUNGEN FREIHEIT als „parteipolitischen Machtmissbrauch eines Ausschusssitzes“. Komning war als redeberechtigte Vertrauensperson seines Landesverbandes vor Ort. Wie die JF aus der Wahlausschusssitzung erfuhr, begründete der SPD-Politiker seine Verweigerung, die AfD-Kandidaten zuzulassen, mit deren angeblich verfassungsfeindlichem Parteiprogramm.
Landeswahlleiter belehrte Tantzen
Obwohl ihn der Landeswahlleiter Christian Bode daraufhin belehrte, dass dies kein Kriterium ist, die 50 Kandidaten von der Wahl auszuschließen, sondern es nur um die gültige, ordnungsgemäße Aufstellungsversammlung ginge, lehnte Tatzen die AfD-Liste dennoch ab.
Im Landeswahlausschuss Mecklenburg-Vorpommern sitzen sechs Mitglieder: Neben dem Landeswahlleiter sitzt je ein Vertreter der CDU, SPD, Grünen, Linkspartei und AfD. Alle übrigen Gremiumsmitglieder bestätigten die Liste der AfD-Kandidaten. Das AfD-Mitglied des Landeswahlausschusses, Justus Burgdorf, bestätigte seinerseits die Gültigkeit der Kandidaten der anderen Parteien.
Der Landeswahlausschuss urteilt, ob die Landesliste auf Grundlage des geltenden Wahlrechts erfolgt ist. Dafür muss die Aufstellungsversammlung für gültig und ordnungsgemäß befunden werden sowie durch eine Versicherung an Eides statt bestätigt werden, dass die Delegierten die Kandidaten in freien und geheimen Wahlen wirksam gewählt haben.
SPD-Verweigerung erinnert an Kandidaten-Ausschluss in Niedersachsen
Der Justiziar für die AfD Mecklenburg-Vorpommern und Mitglied des Landesvorstandes, Carlos Rodrigues, kritisierte Tatzens Verweigerung dieses formalen Prozesses als „erschreckendes Beispiel für parteipolitische Befangenheit“. Dessen Entscheidung, die AfD-Kandidaten aufgrund seiner persönlichen Bewertung des Wahlprogramms ausschließen zu wollen, habe „in dieser Prüfung nichts zu suchen“. Genau darauf habe „der Landeswahlleiter in der Sitzung ausdrücklich hingewiesen“, betonte Rodrigues.
Mit seinem Verhalten hat das SPD-Mitglied laut Rodrigues „das Vertrauen in die Neutralität staatlicher Wahlorgane“ beschädigt. „Dass Herr Tantzen anschließend auch noch demonstrativ durch unser laufendes Video-Statement ging, rundet das unwürdige Bild ab.“ Die AfD erwarte nun „dass die Zusammensetzung und das Verhalten in Wahlausschüssen aufgearbeitet werden“. Jemand, der nicht bereit sei, „seine parteipolitischen Interessen von seiner amtlichen Aufgabe zu trennen, ist für ein solches Amt ungeeignet“.
Mit dem Versuch, AfD-Kandidaten von Wahlen auszuschließen, reiht sich das Verhalten des SPD-Wahlausschussmitglieds Tantzen in jenes Muster ein, dass in Niedersachsen bereits Schule gemacht hatte. Dort wurden zwei Landrats-, ein Oberbürgermeister- und ein Bürgermeister-Kandidat von der AfD durch Wahlgremien abgelehnt. In drei dieser Fälle hatte das SPD-geführte Niedersächsische Innenministerium den Ausschluss empfohlen (JF berichtete).
Aktuelle Umfragen sehen die AfD in dem Bundesland deutlich vor der regierenden SPD. Zuletzt taxierten Demoskopen die Partei bei 36 Prozent – fast doppelt so viel wie bei der vergangenen Wahl 2021. Die SPD muss dagegen mit deutlichen Verlusten rechnen. (rsz)







