WIEN. Im Namen ihrer Kinder haben Moslems in Österreich Beschwerde gegen das geplante Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren eingelegt. Gemeinsam mit ihren fünf Mädchen wandten sie sich an den Verfassungsgerichtshof, das österreichische Pendant zum Bundesverfassungsgericht. Das Verbot soll ab dem 1. September 2026 gelten (die JF berichtete).
Die Mädchen sind zwischen neun und zwölf Jahre alt. Sie wollen, wie auch ihre Eltern, nach Inkrafttreten des Verbots ihr Kopftuch weiterhin im Klassenzimmer tragen dürfen.
Gegenüber der österreichischen Medien bestätigte der Verfassungsgerichtshof am Montag die ersten Anträge gegen das geplante Verbot. Diese würden derzeit geprüft. Falls sie zulässig seien, werde im Laufe des Jahres darüber beraten. Die betroffenen Schülerinnen machen geltend, sie trügen das Kopftuch freiwillig und aus persönlicher Überzeugung. Aus ihrer Sicht verletzt das Verbot mehrere Grundrechte, darunter das Recht auf Gleichheit, den Schutz des Privatlebens, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie das Kindeswohl.

Lehrer sollen Regeln für Moslems durchsetzen
Auch das Recht der Eltern, ihre Kinder entsprechend den eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen zu erziehen, sehen die Kinder verletzt. Dazu argumentieren die Mädchen und natürlich vor allem ihre Eltern zudem, dass ihnen ein Zuwarten bis zum tatsächlichen Inkrafttreten des Gesetzes nicht zumutbar sei. Der Verfassungsgerichtshof muss nun zunächst entscheiden, ob die Anträge bereits jetzt zulässig sind. Möglich ist daher, dass es vorerst noch keine inhaltliche Entscheidung über das Kopftuchverbot gibt.
Das geplante Verbot betrifft Kopfbedeckungen, die das Haupt nach islamischer Tradition verhüllen. Bei Verstößen sollen zunächst die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch mit der Schulleitung geladen werden. Bei mehrfachen Verstößen ist ein Verwaltungsstrafverfahren vorgesehen. Kontrollieren und durchsetzen sollen das die Lehrer. (rr)






