BERLIN. Die AfD-Fraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem Morddelikte „im Namen der Familienehre“ erstmals systematisch erfasst werden sollen. Die Initiative steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Parlaments. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, alle seit 2005 in Deutschland begangenen Fälle von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten zu erfassen, die aus Gründen der „Familienehre“ begangen wurden.
Dabei geht es insbesondere um Taten gegen Mädchen und Frauen, teilweise auch gegen deren Partner. Die Ergebnisse sollen nach Jahren und Bundesländern aufgeschlüsselt und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Zudem verlangt die AfD in dem Antrag, das Phänomen künftig gemeinsam mit den Ländern zu erfassen und in der Polizeilichen Kriminalstatistik auszuweisen. In der Begründung des Antrags verweist die Fraktion darauf, dass entsprechende Delikte bislang nicht zentral dokumentiert werden. Eine frühere Bund-Länder-Abfrage des Bundeskriminalamts hatte für die Jahre 1996 bis 2005 insgesamt 55 Fälle ergeben. Seither gebe es keine systematische Erfassung mehr. Nach Angaben der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ wurden im Jahr 2023 insgesamt 19 Fälle gezählt, im Jahr 2024 sechs. Private Initiativen hätten über Jahre versucht, entsprechende Taten zu dokumentieren, ihre Arbeit jedoch teilweise eingestellt.
AfD will Ehrenmorde sichtbar machen
Die AfD sieht in der fehlenden Datengrundlage ein Problem für Prävention und öffentliche Debatte. Ziel des Antrags sei es, „Transparenz und Eindeutigkeit“ über Ausmaß und Entwicklung des Phänomens zu schaffen. Inhaltlich beschreibt die Fraktion „Ehrenmorde“ als Taten, bei denen Frauen von Verwandten getötet werden, weil sie aus Sicht der Familie gegen traditionelle Verhaltensnormen verstoßen hätten. Als Auslöser nennt der Antrag unter anderem selbstbestimmte Lebensweisen, die Ablehnung arrangierter Ehen oder Trennungen von Partnern.
Auch Männer könnten in Einzelfällen Opfer solcher Taten werden, etwa wenn sie als unerwünschte Partner gelten. Zudem verweist die AfD auf Fälle von Partnerschaftstötungen, die im Kontext von Ehrvorstellungen stehen könnten, sich aber nicht immer eindeutig abgrenzen lassen. (rr)






