BUDAPEST. Ein Gericht in Budapest hat den Linksextremisten Simeon T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Richter sieht es als erwiesen an, daß der Deutsche vermeintliche politische Gegner angegriffen und schwer verletzt hatte. Das Urteil markiert das Ende des Prozesses gegen den Thüringer, der sich selbst als „nonbinär“ identifiziert und „Maja“ genannt werden will.
Die Haftstrafe soll er in Deutschland absitzen. Auf eine Anfrage der Linkspartei gab die Bundesregierung bekannt, daß „die ungarischen Stellen gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zugesichert haben, daß Maja T. (sic!) im Fall ihrer Verurteilung auf ihr Ersuchen zur Verbüßung der Strafe nach Deutschland rücküberstellt werden kann“. Diese Zusicherung sei völkerrechtlich verbindlich.
Seit Februar 2024 hatte sich der 25jährige in Ungarn vor Gericht zu verantworten, nachdem die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Körperverletzung sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung eine Freiheitsstrafe von bis zu 24 Jahren gefordert hatte.
Der Fall geht zurück auf den Februar 2023. Anlaß war der „Tag der Ehre“, bei dem jährlich in Ungarns Hauptstadt an die Verteidigung Budapests gegen die Rote Armee im Zweiten Weltkrieg erinnert wird. Anhänger der deutschsprachigen linksautonomen Szene hatten im Vorfeld dazu aufgerufen, der „Nazi-Verherrlichung“ dort Einhalt zu gebieten.
So brutal gingen Simeon T. und seine Mittäter vor
Simeon T. sowie weitere Deutsche reisten offenbar an, um politische Gegner zu attackieren. Nach Ermittlungsangaben gehörten der Gruppe auch Tatverdächtige aus Frankreich und Italien an. Die ungarischen Beamten gehen davon aus, daß insgesamt rund zehn bis 15 Mitglieder zu der Gruppe gehören und diese gezielt vorging. Ihr Muster: Wer Tarnhose und Stiefel trägt, wird unter anderem mit Teleskopschlagstöcken zu Brei geschlagen. Offenbar schlossen die Angreifer von der Kleidung ihrer Opfer auf eine vermeintlich rechtsextreme Gesinnung.
Die Bilanz nach dem „Tag der Ehre“: Acht Menschen sind teils schwer verletzt. Simeon T. wird dabei die Beteiligung an zwei der Angriffe zur Last gelegt. Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen den Angriff auf den Ungar Zoltán T. Mehrere maskierte Menschen nähern sich dem arglosen Opfer von hinten und prügeln es zu Boden. Auch als der Mann bereits am Boden liegt, dreschen sie weiter auf ihn ein. Erst als eine alte Frau mit Krückstock Zoltán T. zu Hilfe eilt, lassen die Angreifer von ihm ab, sprühen ihm Pfefferspray ins Gesicht und flüchten.
Eine Verdächtige ist heute EU-Abgeordnete
Nach den brutalen Attacken nehmen die ungarischen Behörden vier Verdächtige fest. Darunter auch die Italienerin Ilaria Salis, die heute Abgeordnete des EU-Parlaments ist. Bisher wurden zwei Linksextremisten wegen der Budapest-Angriffe rechtskräftig verurteilt. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Hanna S. eine Haftstrafe von fünf Jahren auferlegt (JF berichtete), zuvor hatte ein ungarisches Gericht Tobias E. zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Derzeit sitzt er wegen eines weiteren „Hammerbande“-Prozesses in deutscher Untersuchungshaft.
Simeon T. wurde im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert, nachdem die ungarischen Behörden zugesichert hatten, ihn nach einem rechtskräftigen Urteil zur Strafverbüßung nach Deutschland zu überstellen. Im Nachhinein im Februar vergangenen Jahres bewertete das Bundesverfassungsgericht die Maßnahme als rechtswidrig.
Immer wieder drängte sein Vater Wolfram Jarosch darauf, Simeon T. nach Deutschland zu überstellen, weil er in Ungarn angeblich kein faires Urteil zu erwarten habe und dort „psychisch gefoltert“ werde. Dafür wandte er sich im August 2025 an Außenminister Johann Wadephul (CDU). Auch die deutsche Antifa machte Druck. Linksradikale reisten nach Budapest und begleiteten das Prozeßgeschehen mit Sprechchören und Forderungen. Ohne Erfolg.
BKA rechnet mit Ausschreitungen
Simeon T. beschwerte sich derweil unablässig über die Haftbedingungen in Ungarn. Bis zur Urteilsverkündung befand er sich rund anderthalb Jahre in ungarischer Untersuchungshaft. Er sei „lebendig begraben“ und befinde sich in Isolationshaft, monierte er. Aus Protest trat er in den Hungerstreik, den er einen Monat später wieder beendete.
Das BKA warnt in einem internen Schreiben, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, angesichts des nun gefällten Urteils vor Ausschreitungen. Neben Sachbeschädigungen seien demnach auch Brandstiftungen „zumindest in Betracht zu ziehen“. Im besonderen Fokus stünden dabei Sicherheitsbehörden sowie ungarische Auslandsvertretungen. (zit)






