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Sicherheitsvorkehrungen: Brandfalle AfD-Saal? Bundestag weist AfD-Kritik zurück

Sicherheitsvorkehrungen: Brandfalle AfD-Saal? Bundestag weist AfD-Kritik zurück

Sicherheitsvorkehrungen: Brandfalle AfD-Saal? Bundestag weist AfD-Kritik zurück

Alice Weidel (Mitte r), AfD-Fraktionsvorsitzende, spricht zwischen Bernd Baumann (dahinter), Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, und Tino Chrupalla, Co-Fraktionschef, vor Beginn der Probe-Sitzung der AfD-Bundestagsfraktion im ehemaligen Saal der FDP auf der Fraktionsebene im Bundestag.
Alice Weidel (Mitte r), AfD-Fraktionsvorsitzende, spricht zwischen Bernd Baumann (dahinter), Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, und Tino Chrupalla, Co-Fraktionschef, vor Beginn der Probe-Sitzung der AfD-Bundestagsfraktion im ehemaligen Saal der FDP auf der Fraktionsebene im Bundestag.
Saal der AfD im Bundestag: Bundestag verweist auf Prüfung. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Sicherheitsvorkehrungen
 

Brandfalle AfD-Saal? Bundestag weist AfD-Kritik zurück

Ist der AfD-Saal im Bundestag ein Sicherheitsrisiko für die Abgeordneten? Ja, meint deren Parlamentarischer Geschäftsführer Bernd Baumann – und zieht einen krassen Vergleich. Nun reagiert der Bundestag gegenüber der JF auf die Vorwürfe.
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BERLIN. Der Bundestag hat Vorwürfe der AfD zurückgewiesen, daß im Saal der Fraktion die geltenden Brandschutzvorgaben nicht umgesetzt würden. „Der derzeitige Bestuhlungsplan des der AfD-Fraktion zugewiesenen Saales ist von einem unabhängigen und von der Obersten Bauaufsicht des Landes Berlin anerkannten Prüfingenieur für Brandschutz geprüft worden“, sagte ein Sprecher von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) der JUNGEN FREIHEIT.

Dieser habe „eine brandschutztechnische Stellungnahme abgegeben, wonach keine Bedenken gegen die Nutzung aus brandschutztechnischer Sicht bestehen“, betonte der Sprecher weiter.

Lesen Sie hier alles über den bizarren Streit der AfD mit dem Bundestag
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Baumann zieht Crans-Montana-Vergleich

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, Bernd Baumann, hatte zuvor die Raumsituation seiner Fraktion mit der katastrophalen Brandkatastrophe im schweizerischen Crans-Montana mit 40 Toten verglichen (JF berichtete).

Konkret schrieb Baumann in einem Brief an Klöckner: „Medienberichten läßt sich entnehmen, daß es zu den meisten Todesopfern der Brandkatastrophe in Crans-Montana im Bereich einer verengten Treppe gekommen ist. Eine ähnliche Problemlage wird durch Zuweisung des auch aus Brandschutzsicht ungeeigneten Saales 3 N 039 an die AfD-Bundestagsfraktion geschaffen.“

Grundsätzlich monierte Baumann, der „bisher zugewiesene Fraktionssitzungssaal“ sei „viel zu klein und macht parlamentarische Fraktionssitzungsarbeit – nachweisbar – unmöglich“. Zudem erfülle der derzeit zugewiesene Saal „zentrale Brandschutzanforderungen nicht“, so der Politiker. „Verheerende Brandkatastrophen wie jüngst in der Silvesternacht in Crans-Montana verdeutlichen die existentielle Wichtigkeit des Brandschutzes bei Räumen für größere Menschenansammlungen – wie dies bei einem Fraktionssitzungssaal der Fall ist.“

SPD bekommt großen Saal

Der Streit um die Größe des AfD-Fraktionsraums ist dabei nicht neu und tobt bereits seit der Konstituierung des Parlaments. Damals entschied der Ältestenrat gegen die Stimmen der AfD, daß die SPD den zweitgrößten Sitzungssaal erhalten solle, obwohl sie hinter Union und AfD nur noch die drittstärkste Parlamentsgruppe stellt (JF berichtete).

Die AfD mußte sich mit dem ehemaligen Saal der FDP zufriedengeben. Damit hat die Fraktion von Tino Chrupalla und Alice Weidel 251 Quadratmeter für 151 Abgeordnete zur Verfügung, während die Sozialdemokraten 462 Quadratmeter für 120 Bundestagsmitglieder nutzen können. Pro Abgeordnetem kommt die SPD damit auf 3,85 Quadratmeter und die AfD auf 1,66 Quadratmeter. Nicht eingerechnet sind die Plätze für Mitarbeiter.

Der Streit um den Saal beschäftigt mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht, vor dem die AfD-Fraktion am 4. Juli 2025 Klage einreichte. Hauptargumente neben der „Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Gleichbehandlung“: Es mangele in dem kleinen Saal „an der hierfür erforderlichen Anzahl notwendiger Tischsitzplätze“. Außerdem sei der Brand- und Arbeitsstättenschutz in diesem Sitzungssaal bei der Vielzahl der Abgeordneten nicht gewährleistet.

Streit geht vor Gericht

Darauf erwiderte das Bundestagspräsidium am 29. August und beharrte auf dem Vorrecht der SPD auf den Saal, denn diese sei „Regierungsfraktion“ und müsse auch hin und wieder Ministerialbeamte einladen. Dafür brauche es mehr Platz. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau schickte darauf am 1. Oktober eine Replik nach Karlsruhe, woraufhin das Bundestagspräsidium wiederum am 24. Oktober schriftlich reagierte.

Auf den zentralen Vorwurf, der Raum sei zu klein für 151 Abgeordnete, reagiert es nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT mit einem Verweis auf die Corona-Zeit. Damals seien Videozuschaltungen üblich gewesen. Dies habe sich als alltagstauglich bewährt. Die AfD könne Parlamentarier, die in dem Saal keinen Platz finden, per Zoom-Konferenz zu den Fraktionssitzungen hinzuschalten.

Aus der Fraktionsspitze der AfD hieß es gegenüber der JF, man habe im Sommer mit Hoffnung auf eine rasche Entscheidung die Klage in Karlsruhe eingereicht. Derzeit deute jedoch „nichts auf eine zeitnahe Entscheidung hin“. (ho/fh)

Saal der AfD im Bundestag: Bundestag verweist auf Prüfung. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
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