GÖTTINGEN. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV) in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, mehrere Presseanfragen der JUNGEN FREIHEIT zu beantworten.
Hintergrund ist die mutmaßlich politisch motivierte Kündigung eines Service-Vertrages durch den GBV mit der in Berlin sitzenden Bibliothek des Konservatismus (BdK). Würde die Kündigung, gegen die sich die Bibliothek derzeit rechtlich wehrt, umgesetzt, könnten tausende Bücher in den Suchmaschinen der Bibliotheken nicht mehr gefunden werden – darunter auch zahlreiche Werke, die nur in der BdK zu finden sind. Die konservative Bibliothek wäre damit faktisch stummgeschaltet (JF berichtete).
Presseanfragen wurden nicht beantwortet
Die JUNGE FREIHEIT wollte deswegen von der Verbundzentrale – in der die Bibliotheksverbände der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern organisiert sind – wissen, wie viele solcher Verträge es überhaupt gibt und wie oft es zu Kündigungen kam.
Trotz mehrfacher Anfragen weigerte sich die Behörde, der JUNGEN FREIHEIT die erwünschten Angaben mitzuteilen. JF-Redakteur Henning Hoffgaard verklagte den GBV daraufhin vor dem Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren auf Auskunft. Er verwies dabei auf das niedersächsische Landespressegesetz, das Behörden zur Auskunft verpflichtet.
Behörde bestreitet, eine Behörde zu sein
Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Behörde nun, die Anfragen zu beantworten. „Der große Widerhall, den die Vertragskündigung in der öffentlichen Presse gefunden hat, rechtfertigt die Annahme, daß an der Aufklärung der näheren Umstände der Kündigung ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht“, heißt es in dem Urteil. „Eine Auskunftserteilung nach einem unter Umständen mehrjährigen Hauptsacheverfahren würde dem derzeitigen öffentlichen Interesse nicht gerecht und wäre allenfalls von historischem Interesse.“
Zudem handele es sich bei dem GBV um eine öffentliche Behörde – was der Verbund vor Gericht bestritten hatte –, die grundsätzlich auskunftspflichtig sei. Nicht beantworten muß der GBV laut Gericht, welchen Bibliotheken gegebenenfalls gekündigt wurde. Dies könne eine stigmatisierende Wirkung haben. Gegen den Beschluß kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt werden.

JF-Chefredakteur Stein: Erfolg für die Pressefreiheit
JF-Chefredakteur Dieter Stein zeigte sich erfreut über das Urteil: „Das Urteil ist ein schöner Erfolg für die Pressefreiheit in Deutschland. Es ist ein Unding, daß sich immer mehr Behörden in Deutschland weigern, Presseauskünfte zu erteilen. Wir sind nicht bereit, uns so etwas bieten zu lassen.“ (JF)





