BERLIN. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat dem Auswärtigen Amt in mindestens einem konkreten Fall mit der Anordnung eines Zwangsgeldes gedroht, wenn es nicht die Erteilung eines Visums für einen Afghanen vorantreibt. Das berichtet die Welt am Mittwoch. Demnach muß das Ministerium bis zu einer festgesetzten Frist darlegen, „welche Schritte zur Visumserteilung unternommen werden beziehungsweise wurden“.
Eine Gerichtssprecherin sagte der Welt, daß nun die Antwort des Auswärtigen Amtes in der Sache abgewartet werde. Anschließend fasse die zuständige Kammer einen Beschluß. Hintergrund ist der Streit um die Aufnahmezusagen, die die Ampel-Regierung zahlreichen Afghanen gemacht hat, die aber bislang in hunderten Fällen nicht umgesetzt wurden. Die schwarz-rote Koalition hatte sich darauf verständigt, die Aufnahmeprogramm „soweit wie möglich“ zu beenden.
Gericht erließ Eilbeschlüsse in der Afghanen-Sache
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuletzt allerdings laut Welt insgesamt 20 Eilbeschlüsse erlassen, laut denen entsprechende Afghanen mit Aufnahmezusage der Ampel verpflichtend Visa erhalten müssen. Es verwies dabei auf die rechtlich bindende Bestandskraft der Zusagen. Das Ministerium zog dagegen in die nächste Instanz. Die aber wies den Antrag der Bundesregierung, daß die Vollziehung ausgesetzt wird, in mindestens einem Fall zurück.
Viele Afghanen warten derzeit noch in Pakistan auf einen Flug nach Deutschland. Das Problem hatte sich zuletzt zugespitzt, weil pakistanische Sicherheitskräfte bei Razzien Afghanen ohne Aufenthaltserlaubnis aufsuchten, festnahmen und teils abschoben. Betroffen sind auch solche, die Aufnahmezusagen von Deutschland haben, von der Bundesregierung bislang aber nicht ins Land geholt wurden.
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) betonte in diesem Zusammenhang, daß die Situation der noch in Pakistan verbliebenen Menschen aus den deutschen Aufnahmeprogrammen der Bundesregierung „große Sorgen“ bereite (die JF berichtete). „Wir stehen mit der pakistanischen Regierung deshalb hochrangig in Kontakt, um den Schutz dieser Menschen zu gewährleisten und denjenigen, die in den letzten Tagen entweder abgeschoben oder verhaftet wurden, schnell zu helfen.“