BERLIN/WIEN. Der österreichische Plagiatsgutachter Stefan Weber hat erneut schwere Vorwürfe gegen die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf erhoben. In einem 86seitigen Gutachten kommt Weber zu dem Schluß, daß es „nahezu oder komplett“ ihr Ehemann Hubertus Gersdorf gewesen sei, der ihre Dissertation verfaßt habe.
Grundlage seien umfangreiche Textparallelen zwischen beiden Arbeiten, die bis ins Jahr 1997 zurückreichten.
Das Gutachten dokumentiert Hunderte Textstellen, in denen Formulierungen, Fußnoten und sogar Zitierfehler aus Gersdorfs eigener Dissertation übernommen worden seien. Besonders brisant: Zahlreiche dieser Passagen basieren auf Schriften, die Gersdorf Jahre vor der Einreichung der Arbeit seiner Frau publiziert hatte.
NEUER ZWISCHENBERICHT IM FALL #BROSIUSGERSDORF#GHOSTWRITING-VERDACHT in der Dissertation an zumindest 91 Stellen
Gersdorf will nun gegen unser Gutachten klagen.#SPD, #Grüne, mehr als 300 Rechtswissenschaftler sowie Rechtswissenschaftliche Fakultät und Leitung der Universität…
— „Plagiatsjäger“ (@SprachPhilo) August 4, 2025
Brosius-Gersdorf bereitet rechtliche Schritte vor
Die Juristin hatte bei ihrer Promotion an Eides statt erklärt, die Arbeit selbst verfaßt zu haben. Für Weber ist klar: Wäre es eine gemeinsame Arbeit gewesen, müßte sie als solche gekennzeichnet sein – was nicht der Fall sei. Schon im März hatte Weber die Vorwürfe kurz vor der geplanten Wahl von Brosius-Gersdorf an das Bundesverfassungsgericht öffentlich gemacht, sie jedoch nach öffentlichem Druck zurückgezogen. Nun folgt die ausführliche Begründung.
Die Universität Hamburg hat bereits ein Prüfverfahren eingeleitet. Auch die Universität Potsdam steht unter Druck: Weber wirft ihr vor, gemeinsam mit SPD, Grünen und über 300 Juristen den mutmaßlichen Betrug zu decken. Brosius-Gersdorfs Anwälte wiesen die Vorwürfe als „haltlos“ und „ehrverletzend“ zurück. Die zitierte Literatur stamme aus allgemein zugänglichen Quellen und schließe ein Ghostwriting durch den Ehemann aus. Rechtliche Schritte gegen Weber seien in Vorbereitung. (rr)