BERLIN. Der Wahlausschuß des Bundestags hat am Montagabend die drei von CDU/CSU und SPD vorgeschlagenen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht nominiert. Die Vorschläge der Sozialdemokraten, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, galten wegen weit linksstehender Haltungen als umstritten.
Doch sie erhielten genau wie der von der Union unterstützte Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, die nötige Zweidrittelmehrheit. Die Koalitionsparteien Union (fünf) und SPD (zwei) verfügen in dem Ausschuß über sieben von zwölf Sitzen, die Zweidrittelmehrheit liegt bei acht. Grüne und Linke haben jeweils einen Abgeordneten, die AfD drei.
Die AfD hatte vorher angekündigt, Spinner mitzuwählen. Dieser mache „einen vernünftigen Eindruck“, sagte AfD-Fraktionschefin Alice Weidel. Kaufhold und Brosius-Gersdorf wolle man aber ablehnen. Sie seien „linke Aktivistinnen“ und brächten nicht die nötige Neutralität für das Richteramt in Karlsruhe mit.
Bundestag entscheidet über Verfassungsgericht am Freitag
Am Freitag soll im Plenum des Bundestags endgültig über die Vorschläge entschieden werden. Dort sind die Mehrheitsverhältnisse anders als im Ausschuß. Für eine Zweidrittelmehrheit braucht Schwarz-Rot nicht nur die Grünen, sondern auch die Linken.
Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hatten die Unions-Abgeordneten aufgefordert, trotz Vorbehalten geschlossen auch für die SPD-Kandidatinnen fürs Bundesverfassungsgericht zu stimmen. Bei der Sitzung der Unionsfraktion hatten Parlamentarier Bedenken gegen Brosius-Gersdorf geäußert – vor allem, weil sie Abtreibungen womöglich bis zur Geburt straffrei stellen will.
Offenbar beruhigte Spahn die Abgeordneten damit, daß die Sozialdemokraten zusicherten, daß Brosius-Gersdorf nicht Vizepräsidentin und dann Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden solle. Das ändert jedoch nichts an der neuen Zusammensetzung des Gerichts und den nach links kippenden Mehrheitsverhältnissen. (fh)