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Vorhaben gescheitert: Abtreibungen bleiben vorerst strafbar

Vorhaben gescheitert: Abtreibungen bleiben vorerst strafbar

Vorhaben gescheitert: Abtreibungen bleiben vorerst strafbar

Schwangere: Abtreibungen werden erst einmal nicht außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt
Schwangere: Abtreibungen werden erst einmal nicht außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt
Schwangere: Abtreibungen werden erst einmal nicht außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose
Vorhaben gescheitert
 

Abtreibungen bleiben vorerst strafbar

Grüne, Linke und SPD müssen eine Schlappe einstecken. An der aktuellen gesetzlichen Regelung von Abtreibungen wird vorerst nichts geändert. Zum Jubeln ist es aber noch zu früh.
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BERLIN. Die Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws (Grüne) und Carmen Wegge (SPD) haben Union und FDP für ihren Widerstand bei der Legalisierung von Abtreibungen scharf attackiert. „Daß Union und FDP nicht gewillt sind, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen, ist der parlamentarischen Praxis unseres hohen Hauses nicht würdig und ein fatales Signal für unsere Demokratie“, kritisierten die beiden Frauen in einer gemeinsamen Erklärung.

Am Montag abend hatte der Rechtsausschuß des Bundestags elf Sachverständige geladen, um ihre Einschätzung zu einem Gesetzentwurf für die Neuregelung von Abtreibungen einzuholen. Darin waren folgende Änderungen vorgesehen: Abtreibungen bis zur zwölften Woche sollten nicht länger strafbar sein, es sei denn, sie werden gegen den Willen der Schwangeren vorgenommen. Stattdessen sollte es künftig explizit verboten sein, eine Schwangere zum Austragen des Kindes zu „nötigen“. Dabei blieb allerdings offen, welches Verhalten als eine solche Nötigung geahndet würde.

Krankenkassen sollen Abtreibungen bezahlen

Weiter sollte die dreitägige Wartezeit nach der verpflichtenden Beratung entfallen. Auch eine Änderung des Sozialgesetzbuches war vorgesehen, damit die Krankenkassen künftig alle Kosten einer Abtreibung übernehmen müssen. Unter den Sachverständigen waren Mediziner, Juristen und auch der Geschäftsführer der Lebensrechtsorganisation 1000plus, Kristijan Aufiero.

Nach einer Debatte entschied der Rechtsausschuß, keine Abstimmung über den besagten Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen. Dafür wäre eine Sondersitzung nötig, für deren Beschluß es jedoch keine Mehrheit gibt. Union und FDP sind gegen eine solche Sondersitzung. Das Vorhaben sei „unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat“, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Günter Krings.

Lebensschützer bleiben besorgt

SPD, Grüne und Linke hatten sich stark für das Vorhaben eingesetzt. Rechtspolitikerin Wegge und die Grünen-Frauensprecherin Schauws fürchteten zudem, es könnten sich bei einer Abstimmung „Zufallsmehrheiten mit der AfD“ ergeben. Das sei aber eine „rote Linie“, die sie nicht überschreiten wollen. Die AfD lehnt die Legalisierung von Abtreibungen allerdings ab.

Auch wenn der Gesetzentwurf nun vorerst nicht zur Abstimmung in den Bundestag kommt, bleiben Lebensschützer besorgt. Bei der Konstituierung des neuen Bundestags könnten die Parteien, die den Gesetzentwurf durchboxen wollen, eine Sondersitzung des Rechtsausschusses erzwingen. Das Vorhaben könnte somit doch noch zur Abstimmung im Plenum landen. (zit)

Schwangere: Abtreibungen werden erst einmal nicht außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose
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