MÜNCHEN. Das Verwaltungsgericht München hat das Urlaubsland Kroatien als für Asylbewerber nicht sicher bewertet. Im Februar 2024 stoppte es die Abschiebe-Anordnung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gegen zwei türkische Männer. Ein neues Verfahren in diesem Fall beginnt am heutigen Montag.
Die beiden Türken, die im August 2022 nach Bayern kamen, sollten gemäß Dublin-Verfahren nach Kroatien überstellt werden, da dieses Land ihre erste Station innerhalb der EU war. Das Bamf hatte ihre Asylanträge abgelehnt. Das Gericht in München sah jedoch die Abschiebung nach Kroatien als unzumutbar an. Als Begründung wurde fehlender „effektiver Rechtsschutz gegen erniedrigende oder unmenschliche Behandlung durch die kroatische Polizei“ angeführt.
Systemische Mängel im Verfahren
Das Verwaltungsgericht hob die Ablehnungsbescheide des Bamf auf. Grund: Es bestehe die Gefahr, daß die beiden Männer von Kroatien aus nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben würden – das Land, über das sie ursprünglich in die EU gelangt waren. Laut den Richtern weist das kroatische Asylverfahren systemische Mängel auf, die gegen die Rechte der Geflüchteten verstoßen könnten.
Da der Fall grundsätzliche Bedeutung hat, ließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Berufung zu. Am 27. Januar 2025 wird der Fall in Ansbach neu verhandelt. Wie üblich werden die Prozeßkosten der Asylbewerber vom Staat übernommen. (rr)