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Sachsen-Anhalt: Verurteilt wegen Volksverhetzung – Das droht CDU-Politiker Gürth

Sachsen-Anhalt: Verurteilt wegen Volksverhetzung – Das droht CDU-Politiker Gürth

Sachsen-Anhalt: Verurteilt wegen Volksverhetzung – Das droht CDU-Politiker Gürth

Detlef Gürth (CDU), vorsitzender des Ausschusses, eröffnet eine Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt. In der nicht öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses soll Justizministerin Keding (CDU) über die aktuellen Erkenntnisse nach dem Fluchtversuch des Terrorverdächtigen von Halle aus der JVA berichten.
Detlef Gürth (CDU), vorsitzender des Ausschusses, eröffnet eine Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt. In der nicht öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses soll Justizministerin Keding (CDU) über die aktuellen Erkenntnisse nach dem Fluchtversuch des Terrorverdächtigen von Halle aus der JVA berichten.
Der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Detlef Gürth (CDU): Verurteilt wegen Volksverhetzung Foto: picture alliance/dpa | Ronny Hartmann
Sachsen-Anhalt
 

Verurteilt wegen Volksverhetzung – Das droht CDU-Politiker Gürth

Nach der Messerattacke eines Afghanen bei einem EM-Spiel in Sachsen-Anhalt findet der Landtagsabgeordnete Detlef Gürth klare Worte. Nun wird er wegen Volksverhetzung verurteilt – die Strafe ist bemerkenswert.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

MAGDEBURG. Das Amtsgericht Aschersleben hat den sachsen-anhaltinischen CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Der ehemalige Landtagspräsident hatte auf X nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM mit drei Verletzten geschrieben: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muß raus aus Deutschland“. Der inzwischen gelöschte Beitrag erfülle alle Kriterien für eine Volksverhetzung, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

Das Gericht folgte am Donnerstag der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und verurteilte Gürth zu einer Strafzahlung von 90 Tagessätzen zu jeweils 200 Euro. Weil es sich um einen Strafbefehl handelte, legte das Amtsgericht eine Strafe fest, ohne daß es zu einer Verhandlung gekommen war.

Gürth sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, er werde die Strafe nicht akzeptieren und Widerspruch einlegen. Weitere Angaben machte der Christdemokrat nicht, ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.

CDU-Fraktion distanziert sich von Gürth

Kurz nach Veröffentlichung des ursprünglichen Beitrags war es von mehreren Seiten zu scharfer Kritik an Gürths Äußerung gekommen. So schrieb die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im sachsen-anhaltinischen Landtag, Eva von Angern, auf X, Gürth schüre „Haß gegen eine Gruppe von Menschen“. Seine Wortwahl erinnere „an extrem rechte Äußerungen“.

Gürths Fraktionskollegen im Landtag bedankten sich kurz nach der Gewalttat bei der Polizei für ihren Einsatz und betonten gegenüber der Volksstimme: „Äußerungen auf eigenständigen Accounts in den sozialen Medien sind Einzelmeinungen.“

Auch der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Ulrich Siegmund, kritisierte den Christdemokraten damals gegenüber der Zeitung. „Auch Herr Gürth und seine Partei haben solche Zustände zu verantworten. Statt sich jetzt lautstark zu empören, hätte er lieber die letzten Jahre politisch nutzen sollen, daß Amokläufe wie in Wolmirstedt erst gar nicht passieren“, betonte er. (st)

Der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Detlef Gürth (CDU): Verurteilt wegen Volksverhetzung Foto: picture alliance/dpa | Ronny Hartmann
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