DEGGENDORF. In den Corona-Jahren gehörte Bayerns Ministerpräsident zu denjenigen, die die ohnehin harten Grundrechtseinschränkungen besonders strikt auslegten. Er selbst nannte sich „Anführer des Teams Vorsicht“. Andere nannten ihn „Corona-Autokrat“ oder „Södolf“.
Doch dies soll nicht unter die Meinungsfreiheit gehören. Als der Kolumnist und frühere FPÖ-Politiker Gerald Grosz die Worte beim Politischen Aschermittwoch der AfD im Februar 2023 gegen den bayerischen Ministerpräsidenten verwendete, folgte ein Strafbefehl über 36.000 Euro. Grosz soll Söder beleidigt haben.
Anwalt: Söder-Sprüche „nicht strafbar“
Gegen die hohe Geldstrafe – 90 Tagessätze zu 400 Euro – hatte Grosz Einspruch eingelegt. Am heutigen Montag kommt es deswegen um 9 Uhr zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Deggendorf. Es ist ein Verhandlungstag angesetzt. Das heißt, heute wird der Richter auch seine Entscheidung verkünden.
Grosz soll auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beleidigt haben, den er auf derselben Veranstaltung im Zusammenhang mit dessen Corona-Politik einen „Horrorclown“ nannte. Grosz‘ Rechtsanwalt erklärte, die seinem Mandanten zur Last gelegten Taten seien „evident nicht strafbar“. (fh)