STUTTGART. Die Initiatoren der Kampagne „Stoppt das Gendern in Baden-Württemberg“ haben angekündigt, juristisch gegen das Landesinnenministerium vorzugehen. Zuvor hatte das Ministerium eine Volksinitiative zu dem Thema für verfassungswidrig erklärt. Dagegen soll nun Klage vor dem Verfassunsgerichtshof in Stuttgart eingereicht werden. Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) hatte zuvor angekündigt, die Regelung von Sprach-Vorschriften in staatlichen Stellen nicht per Gesetz, sondern mit einem Erlaß regeln zu wollen.
Hintergrund ist das Volksbegehren „Stoppt das Gendern in Baden-Württemberg“, bei dem seit Beginn der Kampagne im zweiten Halbjahr 2023 mehr als 14.000 Unterschriften eingegangen sind. Zudem legte der Heidelberger Rechtsanwalt Klaus Hekking einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Darin heißt es unter anderem: „Die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes verwenden bei der internen und externen Kommunikation ausschließlich das amtliche Regelwerk ‘Deutsche Rechtschreibung’, ‘Regeln und Wörterverzeichnis‘ in der jeweils geltenden Fassung und verzichten auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze (sog. Gendersprache).“ Universitäts- und Schularbeiten dürften „nicht deshalb schlechter bewertet oder beurteilt werden, weil sie entsprechend dem Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verfaßt wurden“.
Der Fall könnte richtungsweisend sein für die Gender-Debatte
Dieser Gesetzesentwurf kommt nach dem Willen des Innenministeriums nun nicht zur Abstimmung, die Gründe dafür sind verschieden. Zum einen entsprächen die Formulierungen des Gesetzesentwurfs auf der Internetseite der Initiative „Stoppt das Gendern in Baden-Württemberg“ nicht den Formulierungen im später eingereichten Antrag. Im Internet sei von „sog. Gendersprache“ die Rede, im Antrag nur von „Gendersprache“. Zum anderen sei der Vorschlag verfassungswidrig, weil er die Wissenschafts- und Rundfunkfreiheit einschränke.
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg ist nun für die Sache zuständig. Die Entscheidung könnte ein Präzedenzfall für andere Bundesländer und die Rechtslage hinsichtlich der Sprach-Debatte sein. (st)