BERLIN. Der Vizevorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, Andreas Audretsch, hat eine mögliche Aussetzung von Bürgergeld-Leistungen für Personen, die sich weigern, Jobangebote anzunehmen, als verfassungswidrig bezeichnet. Das Verfassungsgericht Karlsruhe hatte 2019 geurteilt, daß Sanktionen lediglich bis zu 30 Prozent des Bürgergelds beschneiden dürften, berichtete der Deutschlandfunk.
Diese Strafe gebe es beim derzeitigen Bürgergeld bereits. Nach dem Urteil müsse zudem das Existenzminimum jedes Menschen in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein.
Hintergrund ist eine Forderung des Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD), Bürgergeldempfängern, die Arbeitsangebote konsequent ablehnen, für zwei Monate das Geld zu streichen. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen demnach weiter übernommen werden, um zu verhindern, daß die entsprechenden Personen obdachlos werden. (lb)