WÜRZBURG. Das Amtsgericht Würzburg hat den Haftbefehl gegen den neu gewählten AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba unter Auflagen aufgehoben. Der 22jährige muß sich demnach einmal in der Woche bei der Würzburger Polizei melden und darf keinen Kontakt zu Mitgliedern der Burschenschaft Teutonia Prag haben.
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, prüfen zu wollen, ob sie gegen den Beschluß Rechtsmittel einlegt. Dann müßte sich das Landgericht mit dem Fall befassen. Halemba selbst kündigte an, am heutigen Dienstag im Landtag erscheinen zu wollen.
Hausdurchsuchung im Wahlkampf
Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen Halemba und vier weitere Mitglieder der Burschenschaft wegen mutmaßlicher Volksverhetzung. Sie wirft ihnen vor, auf dem Haus der Studentenverbindung Gegenstände mit Kennzeichen der NSDAP sowie Aufkleber und Schriften angeblich rassistischer Natur besessen zu haben.
Im September hatte die Polizei das Haus der Burschenschaft durchsucht und zahlreiche Gegenstände und Datenträger beschlagnahmt. Die Auswertung habe den Anfangsverdacht bestätigt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der dpa. Halemba war, nachdem er untergetaucht war, am Montag festgenommen worden und konnte deswegen nicht an der konstituierenden Sitzung des bayerischen Landtags teilnehmen.
Halemba klagt vor dem Verfassunsgerichtshof
Die Fraktionsvorsitzende der AfD, Katrin Ebner-Steiner, zeigte sich erfreut über die vorläufige Aussetzung des Haftbefehls. „Damit ist ein erster Schritt zurück zur parlamentarischen Normalität in Bayern getan. Laut Halemba und seinem Anwalt entbehren die Vorwürfe jeder Grundlage.“ Eine Inhaftierung wäre nicht nur „völlig unverhältnismäßig, sondern würde unserer Demokratie und dem Ansehen des Freistaates Bayern erheblichen Schaden zufügen“, betonte Ebner-Steiner. „Seine persönlichen und parlamentarischen Rechte müssen nun vollständig wiederhergestellt werden.“
Halembas Anwalt, der frühere AfD-Politiker Dubravko Mandic, hatte am Montag zudem einen Erlaß auf einstweilige Anordnung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gestellt. Mandic fordert, daß Staatsregierung und Justizministerium verpflichtet werden, „gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg von ihrem Weisungsrecht dergestalt Gebrauch zu machen, daß die Staatsanwaltschaft Würzburg angewiesen wird, den Haftbefehl zurückzuziehen“ oder den Haftbefehl zumindest für die Dauer der Wahlperiode aussetzt.
Der AfD-Bundesvorstand will derzeit offenbar die weiteren Ermittlungen in dem Fall abwarten. Auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT teilte ein Parteisprecher mit: „Wir als Bundesverband werden uns vorerst nicht äußern.“ (ho)