BERLIN. Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, daß die Polizei in der Hauptstadt keine Gebühren von Klimaklebern fürs Auflösen von Blockaden verlangen darf. Das beschlossen die zuständigen Richter in einem Eilverfahren, jedoch kann die Entscheidung noch vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten werden.
Hintergrund ist ein Fall aus dem Juni 2022, als sich mehrere Personen auf einer Berliner Straßenkreuzung angeklebt hatten. Polizisten lösten die Blockierer von der Fahrbahn und trugen sie weg. Die Staatsmacht verlangte dafür eine Gebühr von 241 Euro, wogegen einer der Klimaradikalen klagte.
Polizeieinsatz sei keine Gefahrenabwehr gewesen
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes sah die Voraussetzung zur Zahlung der Gebühr an die Polizei nicht gegeben. In der Begründung heißt es, die Beamten oder andere seien nicht notwendig gewesen, um den Angeklebten von der Straße zu entfernen, das habe die Person selbst gekonnt. Auch habe der Einsatz nicht der Gefahrenabwehr gedient, „sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen“. Die bereits gezählten 241 Euro bekommt der Blockierer zurück.
Erst vor wenigen Tagen war ein Mitglied der „Letzten Generation“ für Farbschmierereien am Bundeskanzleramt zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Zuvor hatte es für ähnliche Taten Freisprüche gegeben. (ag)