BERLIN. Ihre DNS-Spuren wurden drei mutmaßlichen Teilnehmern einer Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park zum Verhängnis. Nach dem schnellen Fahndungserfolg erhebt die Berliner Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen die polizeibekannten Männer aus Guinea und Somalia, berichtet die Bild-Zeitung.
Rückblende: Zur Mittsommernacht 2022 gingen Ella und Olaf T. (Namen geändert) im Görlitzer Park spazieren und legten sich ins Gras. Das Ehepaar aus Georgien lebte zu diesem Zeitpunkt erst ein halbes Jahr in Deutschland und wußte wohl nichts über den Kriminalitätsschwerpunkt rund um den Park.
Samenspuren von drei Männern identifiziert
Plötzlich wurde das Paar von fünf Männern umringt, die auf Olaf T. mit Knüppeln einschlugen. Zwei hielten den Mann fest, während sich die anderen an Ella T. vergingen. Irgendwann konnte Ella T. fliehen und Hilfe holen. An die Tat selbst hat die schwer traumatisierte Mutter von zwei kleinen Kindern kaum eine Erinnerung.
Ermittler konnten Spermaspuren von insgesamt drei Männern identifizieren. Es soll sich laut Bild um Osman B. aus Somalia und Boubarcar B. und Mountaga D. aus Guinea handeln. Alle Männer sind zwischen 21 und 22 Jahre alt und seit ihrer Einreise nach Deutschland durch Strafdelikte aufgefallen.
Alle Tatverdächtige polizeibekannt
Osman B., der zehn verschiedene Namen führt, ist der Polizei in Sachsen-Anhalt wegen einfacher und schwerer Körperverletzung bekannt. Alle Verfahren gegen den Somalier wurden eingestellt. Zuletzt hatte der 21 Jahre alte Mann keine zustellungsfähige Meldeadresse.
Boubarcar B. führt vier Aliasnamen und wurde zunächst wegen mehrfachen Drogenhandels zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. 2021 kam für den heute 22jährigen eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gleichfalls wegen Drogenhandels dazu. Weil er im Knast einen Sprachkurs besuchte und als Friseur arbeitete, kam er frei.
Boubarcars Landsmann, der gleichaltrige Mountaga D., reiste 2017 nach Deutschland ein, lebt in einer betreuten Wohneinrichtung und besitzt mehrere Strafeinträge, unter anderem wegen Körperverletzung und Drogenbesitzes. Sein Asylantrag wurde zwar abgelehnt, er besitzt aber eine Duldung. (JF)